Der Kanton will, dass die Besucher in den Zoo Zürich gondeln
Nun wird die Zooseilbahn konkret: Die Baudirektion hat die Linienführung und die Standorte der Masten festgelegt.
Fast ein Jahr lang war es still um die Zooseilbahn. Heute Mittwochmorgen hat die Baudirektion nun mitgeteilt, dass er den kantonalen Gestaltungsplan für die Seilbahn, die vom Bahnhof Stettbach in den Zoo führen soll, festgesetzt hat.
Der Gestaltungsplan regelt im Wesentlichen die Linienführung, die Lage der Berg- und Talstationen sowie die Standorte der elf Masten, welche die etwas über zwei Kilometer lange Bahn erfordert.
Gebaut wird aber damit noch nicht: Der Plan liegt ab dem 10. Mai dreissig Tage auf. Während dieser Zeit können Institutionen oder Personen, die direkt von dem Projekt betroffen sind, Rekurs beim Baurekursgericht einreichen.
Umsteigeeffekt nachgewiesen
Es ist der zweite Anlauf, den der Kanton damit nimmt. Der erste Gestaltungsplan wurde 2011 vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Es erachtete die Erschliessung und die landschaftliche Einordnung für ungenügend.
Mittlerweile hat ein Verkehrsgutachten bestätigt, dass die Seilbahn einen Umsteigeeffekt zur Folge hätte. Die Zoobesucher würden eher mit öffentlichen Verkehrsmitteln statt mit ihrem Auto anreisen.
Auch stiessen die Pläne in Dübendorf auf wenig Gegenliebe. Insbesondere fürchtete man den Suchverkehr nach Parkplätzen von Zoobesuchern, welche die Seilbahn benutzen wollen.
In der ersten Auflage des Gestaltungsplans vor einem Jahr gingen acht Einwendungen ein. Auch äusserten sich die Standortgemeinden Zürich und Dübendorf. Diese schriftlichen Äusserungen wurden in der Folge vom Kanton behandelt.
Baudirektor Markus Kägi (SVP) hält im Bericht dazu fest, dass die offenen Punkte mit der Stadt Zürich weitgehend bereinigt werden konnten. Anders sieht es bei der Stadt Dübendorf aus: Sie zweifelt weiterhin und grundsätzlich am Verkehrsgutachten, glaubt nicht an einen grossen Umsteigeeffekt und befürchtet weiterhin, dass die Seilbahn der Stadt Mehrverkehr bringen werde.
Zoo meldet: Volle Fahrt voraus
Der Zoo meldet ob der Nachricht erfreut: «Volle Fahrt voraus.» Andreas Hohl, Verwaltungsratsdelegierter der Zooseilbahn AG sagt: «Die Festsetzung des Gestaltungsplans ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, eine neue ÖV-Verbindung zum Zoo zu realisieren.»
Wie geht es weiter: Werden Rekurse eingereicht, können die theoretisch bis vor Bundesgericht gezogen werden. Ist der Gestaltungsplan dann rechtskräftig, kommt der Bund ins Spiel, da er für Seilbahnprojekte zuständig ist. Er muss die Baugenehmigung erteilen.
Anwohner sind skeptisch
Hansjürg Lusti, Präsident des Vereins Zoo ohne Seilbahn, hat erst durch die Anfrage des TA erfahren, dass der Gestaltungsplan nun aufliegt. Wir werden sehr genau hinschauen, ob im neuen Plan unsere schriftlichen Einwendungen berücksichtigt worden sind, sagt er. Das Gespräch habe man mit ihnen seit der ersten Auflage nicht gesucht.
In Sachen Parkplätze, welche die Anwohner besonders beanstanden, scheint man auf alle Fälle nicht gross über die Bücher gegangen zu sein, wie der Auflistung der Einwendungen und ihrer Berücksichtigung zu entnehmen ist.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch