Der letzte Irrtum
Jeder Fünfte in der Schweiz hat eine Patientenverfügung. Diese stellt die Ärzte häufiger vor Probleme, als dass sie ein selbstbestimmtes Sterben ermöglicht.

Mit dem 2013 eingeführten Erwachsenenschutzrecht haben Patientenverfügungen stark an Bedeutung gewonnen. Das Gesetz geht vom autonomen Patienten aus, der seine Behandlung bis zuletzt bestimmt und für den Fall der Urteilsunfähigkeit mit einer Patientenverfügung vorsorgt. Doch in der Realität kommen solche Verfügungen kaum zur Anwendung. «Meistens sind die Patientenverfügungen für uns nutzlos», sagt Tobias Merz, leitender Arzt für Intensivmedizin am Berner Inselspital.