Der letzte Kampf ums Uto Kulm
Der Verein Pro Uetliberg nimmt den neuen Gestaltungsplan für den Zürcher Hausberg ins Visier. Doch dem Verein gehe langsam die Energie zum Weiterkämpfen aus, sagt dessen Vizepräsident.
Herr Zürrer, vor gut einer Woche hat die kantonale Baudirektion ihren überarbeiteten Gestaltungsplan «Uto Kulm» präsentiert. Der Verein Pro Uetliberg hat angekündigt, einen Rekurs zu prüfen. Ist inzwischen eine Entscheidung gefallen? Ja. Der Vorstand hat sich in Absprache mit dem Juristen unseres Vereins dazu entschlossen, gegen den neuen Gestaltungsplan zu rekurrieren. Gegenüber der ersten Version von 2012 würde die nun vorliegende Version einige Verschlechterungen mit sich bringen.
Gegen welche Punkte richtet sich Ihr Rekurs konkret? Der Aussenrestaurantbereich beim Hotel Uto Kulm würde erneut vergrössert – zulasten der öffentlich zugänglichen Bereiche auf dem Aussichtsplateau des Uetlibergs. Das steht im Widerspruch zur ursprünglichen Abmachung zwischen der UBS, der ehemaligen Besitzerin des Hotels, und der Gemeinde Stallikon, auf der sich das Uto Kulm befindet. Sie haben vor 30 Jahren vereinbart, dass die Aussicht nach allen Seiten für jedermann möglich sein solle. Das ist mit den heutigen Restaurantterrassen nicht mehr der Fall. Im neuen Gestaltungsplan heisst es nun, man könne auf den Turm steigen, wenn man die Rundumsicht geniessen wolle. Das ist nicht nur angesichts der Tatsache, dass man dafür Eintritt zahlen muss, ein Hohn. Es ist auch eine Frechheit gegenüber allen Gehbehinderten. Der Gestaltungsplan steht aber auch im Widerspruch zum kantonalen Richtplan und zum Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission von 2008.
Inwiefern? Dort ist festgehalten, dass das Aussichtsplateau der Öffentlichkeit jederzeit frei zugänglich sein soll. Mit den Events, die gemäss Gestaltungsplan neu während zehn Tagen auf einem Teilbereich des Plateaus möglich sind, wäre diese Zugänglichkeit eingeschränkt – insbesondere weil für solche Anlässe auch noch aufwendige Auf- und Abräumarbeiten nötig sind. Hinzu kommt die Lärmbelastung. Vom Mehrverkehr, den solche Events nach sich ziehen, ganz zu schweigen.
Der Verkehr auf dem Uetliberg war schon früher grösster Kritikpunkt des Vereins Pro Uetliberg. Was bemängeln sie am nun vorgeschlagenen Regime? Wir sind der Meinung, dass die zugelassenen 4000 Hin- und Rückfahrten pro Jahr zu viel sind. Unseres Erachtens würden zwei Fahrten am Morgen und zwei am Abend ausreichen. Auch die Shuttlebusfahrten zwischen Bergstation und Hotel müssten limitiert werden. Theoretisch sind sie für den Transport von Gehbehinderten und Gepäck gedacht. Eine Kontrolle findet aber nicht statt. Hier wäre eine genauere Regelung notwendig.
Gibt es auch Aspekte im Gestaltungsplan, die Sie begrüssen? Ja, die Regelungen der Beleuchtung ist eindeutig besser als im Gestaltungsplan von 2012. Der Turm soll künftig gar nicht mehr beleuchtet werden. Das ist in diesem Wildschongebiet ausgesprochen wichtig. Wir haben bereits die Einschränkung bewirkt, dass die Beleuchtung um 22 Uhr ausgeschaltet werden muss. Auch dafür mussten wir damals vor Baurekursgericht ziehen.
Ohne Ihren Rekurs würde der überarbeitete Gestaltungsplan im Februar in Kraft treten. Jetzt dürfte sich alles um mindestens ein halbes Jahr oder noch länger verzögern. Am Status quo wird sich in dieser Zeit nichts ändern. Ist das vertretbar? Das ist natürlich der Haken an der Sache. Es gibt aber jetzt schon Regeln und Gesetze, die eingehalten werden müssen. Die Lärmschutzverordnung hat beispielsweise auch auf dem Uetliberg Gültigkeit, und auch die Fahrten hoch zum Gipfel sind reglementiert und bewilligungspflichtig. Die Vorgaben sind allerdings in manchen Bereichen nur vage und müssen dringend genauer ausformuliert werden.
Der Verein Pro Uetliberg selbst ist allerdings nicht rekursberechtigt. Wie werden Sie vorgehen? Wir arbeiten mit dem Heimatschutz zusammen. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz haben wir angefragt. Der Heimatschutz hat bereits seine Einwilligung gegeben, den Rekurs für uns einzureichen und uns zu unterstützen. Wir werden aber noch weitere Organisationen wie den WWF anfragen. Es bleibt ja noch etwas Zeit. Die Rekursfrist endet erst in drei Wochen.
Bezahlen Sie den Heimatschutz für diese Unterstützung? Nein. Je nach dessen Finanzlage werden dem Heimatschutz durch das Verfahren nicht zusätzliche Kosten entstehen. Die Anwaltskosten trägt der Verein Pro Uetliberg. Das kann allerdings rasch zehntausend Franken kosten.
Der Verein Pro Uetliberg hat schon mehrere Male gegen Projekte auf dem Zürcher Hausberg gekämpft. Wie viel Geld hat der Verein bereits investiert? Es sind sicher weit über 50'000 Franken. Wir finanzieren alles mit Spendengeldern und müssen hierzu noch nicht einmal Werbung machen. Ganz offensichtlich finden viele Leute nicht gut, was auf dem Uetliberg geschieht.
Wie oft wird der Verein noch in den Ring steigen? Es könnte die letzte Runde sein. Diesen Rekurs werden wir zumindest in erster Instanz durchziehen. Wir rechnen uns zwar gute Chancen aus, aber wenn wir damit abblitzen, werden wir sicher überlegen, ob wir den Fall weiterziehen. Es ist ermüdend, wenn wir immer wieder Gerichte bemühen müssen, weil der Gastwirt auf dem Uto Kulm den Rechtsstaat strapaziert und die Behörden von sich aus nicht einschreiten. Irgendwann einmal kann die Energie zum Weiterkämpfen fehlen.
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