Der lockere Umgang der Behörden mit einem notorischen Gewalttäter
Wer hat die Ausflüge des Wiederholungstäters Jean-Louis B. genehmigt? Wer hat dem Mörder und Vergewaltiger die Flucht ermöglicht? Die Berner Behörden schweigen.

Weshalb durfte ein hochgefährlicher Verwahrter spazieren gehen? Weshalb begleiteten ihn beim Picknick nur ein Freiwilliger der Heilsarmee, ein unbewaffneter Gefängniswärter und – «aus therapeutischen Gründen» – eine ebenfalls unbewaffnete Gefängniswärterin? Diese Fragen stellt sich mittlerweile die halbe Schweiz und auch die Verantwortlichen scheinen sich im Nachhinein einig, dass Fehler passiert sind, bevor Jean-Louis B. am Montag entkam.