Der Ombudsfrau gehen die sozialen Fälle nah
Viviane Sobotich hat als neue Winterthurer Ombudsfrau Pendenzen abgebaut.
Winterthur - Sie spricht viel, schnell und hat ein entwaffnendes Lachen. «Die menschliche Ebene ist der zentrale Aspekt in meiner Arbeit», sagte die neue Winterthurer Ombudsfrau Viviane Sobotich gestern an der Präsentation ihres Jahresberichts. «Man muss die Menschen gern haben, und zwar alle und in jeder Form.»
Die Zürcher Juristin leitet seit Sommer 2009 die Ombudsstelle. Zuvor hatte sie sich für die kantonale Ombudsstelle beworben, war aber gegen Thomas Faesi unterlegen. In Winterthur wurde sie mit einer Stimme Vorsprung auf ihren Mitbewerber gewählt. Seither pendelt sie von Montag bis Donnerstag zwischen den beiden Städten.
Sobotich arbeitet 80 Prozent als Ombudsfrau. Ihr zur Seite steht die juristische Mitarbeiterin Anna Wagner mit gleichem Pensum. Damit ist die Stelle besser dotiert als früher. Ihr Vorgänger war mit 60 Prozent angestellt, war zugleich noch Datenschutzbeauftragter, hatte aber etwas mehr Mitarbeiterinnen. Die Bilanz der Ombudsfrau (und von Werner Moser, der die Stelle Anfang 2009 übergangsmässig führte) sieht gut aus: Es wurden 174 Fälle erledigt, 20 mehr als im Vorjahr. 16 Pendenzen mussten ins neue Jahr übernommen werden.
Der Beistand als Problem
Etwa ein Drittel sämtlicher Ombudsfälle betreffen das Departement Soziales. Einige Fälle gingen Sobotich nahe. Vor allem Vormundschaftsfälle. «Oft verengt sich der Horizont von Verbeiständeten derart, dass sie den Beistand als einziges Problem wahrnehmen», sagt sie. Eine Klientin fühlte sich «gefoltert und misshandelt». Eine andere war aufgebracht, weil ihre Beiständin die vermüllte Wohnung räumen liess. Wiederum eine sagte, die Beiständin habe Pullover gestohlen. Laut Sobotich arbeiten die Beistände in der Regel sehr professionell. «Sie stehen aber unter hohem Druck, da können auch Fehler passieren.» Meist liessen sich die Fälle schlichten und lösen.
Zu strenger Gewerbepolizist
In anderen Fällen musste die Ombudsfrau Verwaltungsangestellte auf ihren Ermessensspielraum aufmerksam machen. So hatte ein Beamter das Flohmarktreglement sehr wörtlich genommen und den Verkauf von gebrauchtem Silberschmuck verboten. Sobotich fand heraus, dass die Regelung gegen Billigimportschmuck gerichtet war, nicht gegen Occasionsringe und -ketteli.
Kein einziges Mal hingegen nahm die Ombudsfrau einen Fall von Amtes wegen auf. Und kein einziges Mal griff sie zum Mittel einer schriftlichen Empfehlung an die Verwaltung. Da sie keine Weisungsbefugnis hat, sind dies ihre beiden schärfsten Massnahmen. Diese wolle sie nur gezielt und dosiert einsetzen, damit sie ihre Wirkung auch behalten, sagt Sobotich.
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