Der Rütli-Bomber wurde zu Recht überwacht
Die Überwachung des mutmasslichen Urhebers der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 war gerechtfertigt. Nicht zuletzt, weil es sich bei dem Rütli-Bomber um einen Waffennarr gehandelt haben soll.

Die Bundesanwaltschaft hat das Telefon und den E-Mail-Account des mutmasslichen Urhebers der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 zu Recht überwacht. Laut Bundesstrafgericht ist der Tatverdacht für die Massnahmen ausreichend gewesen.
Am 1. August 2007 war auf dem Rütli nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert. Es handelte sich um einen Feuerwerkskörper, der in 20 Zentimetern Tiefe vergraben war. Am 4. September explodierten in der Innerschweiz drei Sprengsätze in Briefkästen von politischen Exponenten der Rütli-Feier. Verletzt wurde niemand.
Bericht der BKP
Im Rahmen ihres Ermittlungsverfahrens gegen den mutmasslichen Urheber der Anschläge liess die Bundesanwaltschaft dessen Telefonanschlüsse sowie seinen E-Mail-Account und diejenigen seiner Eltern überwachen. Im vergangenen März teilte die Bundesanwaltschaft den drei betroffenen Personen die Überwachungsmassnahmen mit.
Das Bundesstrafgericht hat ihre Beschwerde nun abgewiesen. Laut den Richtern in Bellinzona hat der für die Überwachung verlangte dringende Tatverdacht bestanden. Das Gericht verweist dazu auf den Bericht der Bundeskriminalpolizei (BKP) zum mutmasslichen Täter, einem aus Kanada stammenden 38-jährigen Elektromonteur.
Knapp ein Jahr in U-Haft
Wie in der Öffentlichkeit bereits bekannt, soll es sich bei ihm demnach um einen Waffennarr handeln, der bereits im Alter von 19 Jahren mit drei scharfen Handgranaten im Rucksack erwischt wurde. Weiter verweist das Gericht bezüglich Tatverdacht auf die Beobachtungen einer Auskunftsperson bei einem Briefkastenanschlag.
Insgesamt stehe fest, dass sich der Anfangsverdacht im Laufe der Ermittlungen erhärtet habe. Da der Betroffene bei seinen Eltern lebt, ist laut Bundesstrafgericht auch die Überwachung von deren Anschlüssen gerechtfertigt gewesen.
Der Mann war im Januar 2008 in Untersuchungshaft genommen worden. Im folgenden Dezember bestätigte das Bundesgericht seine Entlassung gegen Hinterlegung seiner drei Pässe und einer Kaution von 10'000 Franken. Bisher hat die Bundesanwaltschaft noch keine Anklage erhoben.
SDA/wid
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