Der See ist nicht für alle
Die Kommission des Zürcher Kantonsrates lehnt beide Seeuferweg-Volksinitiativen «Zürisee für alli» und «Uferweg für alle» ab. Eine knappe Mehrheit will jedoch einen Gegenvorschlag präsentieren.

Die Regierung will jährlich sechs Millionen Franken für den Bau von Uferwegen entlang der Zürcher Seen und Flüsse bereitstellen. Mit diesem Vorschlag begegnet er den beiden Initiativen, die den Zugang zum Ufer des Zürichsees massiv ausweiten wollen.
Acht der fünfzehn Mitgliedern der Planungs- und Baukommission des Kantonsrates (KPB) wollen mehr als die Regierung. Sie gehen mit ihrem Gegenvorschlag zu den Uferweg-Initiativen über den Vorschlag des Regierungsrates hinaus.
Anders als der Regierungsrat verlangt die KPB aber, dass zwei Drittel dieses Geldes für den Bau der Zürichsee-Uferwege eingesetzt werden, wie sie am Freitag mitteilte. Der Betrag soll sich jeweils der Entwicklung des zürcherischen Baukostenindexes anpassen. Die Standortgemeinden sollen sich an den Kosten beteiligen, wenn der Bau des Weges mit einem Mehrwert für die Gemeinde verbunden ist.
SP-Initiative chancenlos
Die von SP-nahen Kreisen initiierte Volksinitiative «Zürisee für alli» lehnt die Kommission klar mit 13 zu 2 Stimmen ab. Ein Teil der Kommissionsmehrheit betrachtet die ökologischen Forderungen der Initianten als zu absolut, ein weiterer Teil sieht bei einer Umsetzung die Wahrung bestehenden Eigentums gefährdet.
Für die Initiative haben sich nur die beiden SP-Vertreter ausgesprochen. Die fünf Vertreter der SVP sowie die zwei FDP- Mitglieder lehnten dagegen sowohl die Volksinitiative als auch den Gegenvorschlag ab.
Eine weitere grosse Minderheit verlangte, in den Gegenvorschlag weitere ökologische Anliegen aufzunehmen. Ihrer Meinung nach müsste der Uferweg in Vorranggebieten für Natur- und Landschaftsschutz zwingend verlagert und, falls möglich und sinnvoll, ökologische Aufwertungen im Uferbereich realisiert werden.
Gegen «Uferweg für alle»
Mit 11 zu 4 Stimmen abgelehnt hat die Kommission auch die Volksinitiative der EVP «Uferwege für alle», die das Prinzip der durchgehenden Uferwege in die Kantonsverfassung aufnehmen will. Ein Teil der Kommissionsmitglieder begründet dies mit grundsätzlichen Überlegungen. Sie befürchten, dass das Eigentumsrecht beschnitten werden könnte.
Zudem weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass die Uferwege bereits Teil der Richtplanung seien und deshalb ein Verfassungsartikel nicht nötig sei. Für die Initiative stimmten die Vertreter der SP und Grünen.
SDA/ep
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