Der steinige Weg zum Brexit
Wie löscht man 44 Jahre EU-Zugehörigkeit aus der eigenen Jurisdiktion? Antworten auf diese und weitere Fragen zum britischen Austrittsplan.

Just hundert Tage nach dem britischen EU-Referendum hat Premierministerin Theresa May die formelle Aufkündigung der EU-Mitgliedschaft fürs erste Vierteljahr 2017 versprochen und ein anschliessendes grosses «Aufhebungsgesetz» in Aussicht gestellt. Hat damit der Brexit – der Austritt Grossbritanniens aus der EU – allen Ernstes begonnen?
Ja. Eine Frist für die erforderliche Austrittserklärung gegenüber der EU hat sich London jetzt erstmals vorgegeben. Und auch die Art und Weise, wie die Britischen Inseln aus der Union ausgekoppelt werden sollen, steht nun fest. Den Artikel 50 des Vertrags von Lissabon will May vor Ende März nächsten Jahres in Anspruch nehmen, um die Austrittsverhandlungen mit der Rest-EU in Gang zu setzen. Wenig später, im Mai 2017, soll dann in der jährlichen Regierungserklärung eine «Great Repeal Bill» angekündigt werden, mit deren Hilfe das britische Parlament den EU-Beitritt von 1972 rückgängig machen, das Land juristisch aus der EU ausklinken und dem Europäischen Gerichtshof alle Autorität auf britischem Terrain entziehen will.