Der Streit um das Erfassen der Arbeitszeit
Nach dem Rückzug eines ersten Lösungsversuchs dürfte der zweite Anlauf des Seco mehr dem Gusto der Arbeitgeber entsprechen. Das Thema betrifft längst nicht mehr nur Banken und Versicherungen.

Ginge es nach dem Willen von Syna-Vizepräsident Arno Kerst und anderen Gewerkschaftern hierzulande, so wäre das Projekt längst begraben worden. Und es bliebe bei der gesetzlich festgeschriebenen Pflicht, die Arbeitszeiten von Arbeitnehmenden zu erfassen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat indes andere Absichten: Ein kleiner Kreis von höheren Angestellten soll von der Erfassungspflicht entbunden werden – womit letztlich der heutigen betrieblichen Praxis Rechnung getragen würde. Für etwa 16 Prozent der hiesigen Arbeitnehmenden gilt schon das Prinzip der Vertrauensarbeitszeit, bei der die Präsenzzeit beim Arbeitgeber nicht mehr registriert wird.