Der Verband muss fatale Folgen fürchten
Das harte Verdikt vom Schweizerischen Fussballverband im «Fall Sion» ist ein ängstlicher Schnellschuss, der für den SFV und die Fifa nach hinten losgehen könnte.

Das Ultimatum der Fifa hat gewirkt: Der SFV kuscht vor dem Weltverband und zieht dem FC Sion für seinen Verstoss gegen das Transferverbot 36 Punkte ab. Aus Sicht des Schweizerischen Fussballverbandes ein verständlicher, aber gefährlicher Entscheid. Denn die Fifa drohte den Verantwortlichen des SFV mit Ausschluss aus den internationalen Wettbewerben, sprich das Nationalteam wie auch der FC Basel wären auf dem europäischen Parkett nicht mehr zugelassen gewesen – ein Zwinger, aus dem sich der SFV so schnell wie möglich befreien wollte.
Doch wie würde Justitia, oder eben ein ziviles Gericht, so einen Schiedsspruch beurteilen? Für Christian Constantin ist der Fall klar: Der Präsident des FC Sion hat wegen des Ultimatums der Fifa bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat Strafanzeige wegen Nötigung gegen die Mitglieder des Fifa-Exekutivkomitees eingereicht. Eigentlich logisch. Warum sollen die Nationalmannschaft oder gar der FCB dafür bluten, wenn ein Fussballklub die Regeln und Statuten des Verbandes infrage stellt? Seit wann stellen sich die Grundsätze einer Organisation über die Verfassung und das menschliche Recht.
Vor drei Jahren verhängte die Fifa gegen Sion ein zweijähriges Transferverbot. Aus Sicht des Weltverbandes hatten die Walliser den ägyptischen Goalie Essam El Hadary zum Vertragsbruch angestiftet. Die Entscheidung und somit auch die Verantwortung liegt doch aber beim Spieler. Sion für den Wechsel in die Schweiz zu bestrafen, ist juristisch höchst fragwürdig – und somit auch die Transfersperre. Constantin fühlte sich im Recht und verpflichtete im vergangenen Sommer sechs weitere Profis und setzte die Spieler in zwölf Partien ein, trotz Transferverbot.
Das Bezirksgericht Martigny hatte entgegen der Swiss Football League befunden, dass die Transfersperre die Freiheitsrechte der Spieler tangiere. Das Kantonsgericht Wallis hat diese vorsorgliche Massnahme wieder aufgehoben. Erst kürzlich hat sogar die Disziplinarkommission der Liga Sion Recht gegeben. Ein Teilerfolg für Constantin, der jeden Widerstand in Kauf nimmt und vielleicht schon eine grosse Revolution auslösen könnte, sollte der Vorwurf der Nötigung vor dem Zürcher Gericht tatsächlich standhalten. Im schlimmsten Fall müsste der SFV sein Urteil wieder rückgängig machen und den FC Sion entsprechend entschädigen. Die Folgen wären absehbar. In Zukunft könnte jede Entscheidung der Verbände oder des Internationalen Sportgerichtshofes CAS – wie Sperren nach Roten Karten oder Suspendierungen von Klubs – gerichtlich angefochten werden. Eine Folge wären lange Verfahren.
Der Fall Sion wird jeder Woche grösser und hätte von der Tragweite durchaus Parallelen zum Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995. Damals entschied der Europäische Gerichtshof, Ablösezahlungen für Spieler, deren Verträge ausgelaufen sind, zu verbieten. Der belgische Profi Jean-Marc Bosman hatte geklagt, nachdem ihm der RFC Lüttich die Freigabe für einen Wechsel nach Dünkirchen/Frankreich verweigert hatte. Schon einmal ging Constantin bei juristischen Auseinandersetzungen als Sieger hervor, als er 2003 gegen den Zwangsabstieg Sions wegen Überschuldung klagte. Die zweithöchste Klasse musste auf 17 Teams aufgestockt werden, der FC Sion startete mit rund drei Monaten Verspätung in die Meisterschaft.
Gut möglich, dass der Fall Sion wieder vor dem europäischen Gerichtshof landet. Der Kampfgeist von Constantin ist jedenfalls ungebrochen – Angst vor Fifa-Präsident Sepp Blatter und Uefa-Präsident Michel Platini scheint er keine zu haben: «Wenn es niemand wagt, sich gegen die Diktatur der beiden bedeutenden Fussballverbände aufzulehnen, dann mache ich es halt. Es wird Zeit, dass die verantwortlichen Herren um Blatter und Platini endlich verschwinden.»
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