
Die Präimplantationsdiagnostik (PID), die genetische Untersuchung von befruchteten Eizellen vor der Einpflanzung, soll in der Schweiz als zweitletztem Land in Europa zugelassen werden. Diesen Grundsatzentscheid hat das Volk im Juni 2015 mit 62 Prozent Ja gefällt. Umstritten ist nun noch, wem die PID offensteht. Das Parlament will die Gentests allen Paaren zugänglich machen, die eine künstliche Befruchtung beanspruchen. Die Begründung ist einleuchtend: Paare, die nur mit medizinischer Hilfe zu einem Kind kommen, sollen den Embryo vor der Schwangerschaft auf schwere Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien testen dürfen, um spätere Untersuchungen und damit einen Schwangerschaftsabbruch zu vermeiden.
Design-Babys sind auch künftig verboten
Der Fortpflanzungsmedizin werden mit dem neuen Gesetz klare Grenzen gesetzt.