Deutsches Bundesland kaufte offenbar weitere Steuer-CD
Laut eines Medienberichts hat Nordrhein-Westfalen erneut eine CD mit Steuerdaten erworben. Diesmal soll es sich um Informationen von der Zürcher Niederlassung der britischen Bank Coutts handeln.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat einem Medienbericht zufolge erneut eine Steuer-CD aus der Schweiz gekauft. Dabei handle es sich um Kundendaten der Zürcher Dependance der Privatbank Coutts, einer Tochter der britischen Royal Bank of Scotland, berichtete die «Financial Times Deutschland» unter Berufung auf «Insiderinformationen» am Freitag auf ihrer Internetseite. Die Steuerfahndung habe die CD, auf der die Namen und Kontenverbindungen von etwa 1000 vermögenden Deutschen stehen sollen, in Absprache mit dem Landesfinanzministerium für 3,5 Millionen Euro gekauft.
Im März 2010 hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen 1100 Kunden der Schweizer Grossbank Credit Suisse wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung sowie gegen Mitarbeiter der Schweizer Bank wegen Beihilfe dazu aufgenommen. Die Ermittlungen beruhten auf einer Steuer-CD, die das Land Nordrhein-Westfalen für 2,5 Millionen Euro von einem Informanten gekauft hatte.
Credit-Suisse-Kunden im Visier
Mit einem im September vergangenen Jahres unterzeichneten Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sollte der Kauf von solchen CDs ein Ende haben. Das von der Opposition kritisierte Abkommen muss noch den deutschen Bundesrat passieren. Es sieht derzeit eine pauschale Nachversteuerung von illegal in die Schweiz transferiertem Vermögen vor. Im Gegenzug sollen Steuersünder für die Nachversteuerung Straffreiheit geniessen.
Erst zur Wochenmitte war bekannt geworden, dass deutsche Steuerfahnder Kunden der Schweizer Grossbank Credit Suisse ins Visier genommen haben, die Gelder in Milliardenhöhe am Fiskus vorbeigeschleust haben sollen. Die Daten sollen durch ein Versehen oder ein Datenleck an die Behörden gelangt sein.
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte angesichts der aktuellen Steuer-Ermittlungen erklärt, die Steuerfahnder müssten «ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können, nämlich kriminelle Hinterzieher aufzuspüren». «Das darf auch kein Steuerabkommen verhindern.»
AFP/kpn
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