Die Abschleppfahrzeuge kreisten im Quartier «wie Drohnen»
Im Zürcher Binz-Quartier werden regelmässig Autos abgeschleppt. Jetzt handelt Lidl.
Behaupte niemand, er oder sie sei nicht gewarnt worden. Wer auf den Parkplatz hinter der Binzstrasse 18 rollt, der fährt in eine Art Sperrgebiet: Überall wird vor dem Abschleppdienst gewarnt. Amtliche Verbote, Bodenbemalung, ein grosses Banner und kleine Schilder sprechen eine klare Sprache: Hier ist Parkieren nicht nur nicht erwünscht und nicht erlaubt – es wird auch nicht toleriert.
Offensichtlich glauben Automobilistinnen und Automobilisten nicht richtig an Nulltoleranz. Sie parkieren regelmässig ihre Wagen auf einem der gelb markierten Parkfelder. Wahrscheinlich, um nebenan «nur schnell» einzukaufen. Sie riskieren damit viel Ärger und eine hohe Busse.

An Silvester zum Beispiel. Da seien die Abschleppfahrzeuge im Quartier gekreist «wie Drohnen», erzählt einer, der von seinem Büro aus gute Sicht auf das «Spektakel» geniesst. Mindestens ein Dutzend Autos seien aufgeladen worden. Wer rechtzeitig hinzukam, konnte sein Auto noch vor Ort auslösen. Gegen eine Umtriebsentschädigung. Bei einem Zürcher Abschleppdienst wird diese auf der Website mit 250 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) angegeben. Sobald der Wagen abgeschleppt wird, werden mehr als 400 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) fällig.
Schlange stehen vor dem Parkplatz
Die Vermutung liegt nahe, dass es bei den meisten Abgeschleppten um Lidl-Kunden handelt. Der Parkplatz des Discounters grenzt an den privaten Parkplatz. An Wochenenden und vor Feiertagen reichen die zwei Dutzend Plätze kaum aus. Selbst am Nachmittag eines normalen Werktags stehen die Autos in einer Schlange, bis ein Platz frei wird.
Lidl warnt seine Kunden: Nur auf den markierten Parkfeldern parkieren.
Lidl schreibt, man kenne das Problem in der Binz und sei «stets auf der Suche nach Lösungen». Leider liessen die Platzverhältnisse keine Vergrösserung des eigenen Parkplatzes zu. An den Festtagen habe sich die Situation tatsächlich nochmals verschärft: «Im Anschluss an das vermehrte Abschleppen über die Feiertage werden wir zusätzlich einen Hinweis am Eingang der Filiale anbringen, um dadurch nochmals auf das Risiko aufmerksam zu machen, seitens der Nachbarn abgeschleppt zu werden», schreibt die Medienstelle. Man weise die Kunden schon heute darauf hin, «nur auf den Parkplätzen auf unserem klar signalisierten Areal zu parkieren».
Merkblatt der Polizei
Neben dem Abschleppen gäbe es eine weitere Möglichkeit, gegen Falschparkierer vorzugehen: eine Anzeige bei der Polizei. Diese Variante führen die Kantons-, Kommunal- und Stadtpolizeien in einem Factsheet zum Thema auf. Im Papier steht auch, wann das Abschleppen zulässig ist: Wenn der Lenker nicht leicht ausfindig zu machen ist und sein Fahrzeug einen dringend benötigten Parkplatz oder die Durchfahrt blockiert.
Das Abschleppen müsse «verhältnismässig» sein. Und da die Verhältnismässigkeit eine Frage der Auslegung ist, landen immer Fälle von Abschleppungen auf Privatgrund vor Gericht – und gehen nicht selten zugunsten der Falschparkierer aus.
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