Die Angst vor der Ausschaffung wirkt
Fachleute erwarten, dass es wegen der Initiative zu weniger Sozialhilfemissbrauch kommt.

Sie ist eines der umstrittensten Volksbegehren, die in den letzten Jahren angenommen worden sind: die Ausschaffungsinitiative der SVP, zu der 2010 rund 53 Prozent der Stimmenden Ja sagten. Nun liegen erste Erfahrungen zur Wirkung der Initiative vor, denn seit dem 1. Oktober 2016 ist das entsprechende Ausführungsgesetz in Kraft. Eine Umfrage der «SonntagsZeitung» unter 22 Kantonen zeigt, dass nicht mehr kriminelle Ausländer ausgeschafft werden. Demnach ordneten Schweizer Gerichte 2017 insgesamt 832 obligatorische Landesverweise von kriminellen Ausländern an. Vor der Umsetzung der Initiative waren jeweils pro Jahr zwischen 500 und 800 Straftäter ausgeschafft worden.
Fabien Gasser, Präsident der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, wundert sich nicht. «Betroffen von den neuen Normen sind vor allem Kriminaltouristen», sagt Gasser. Auch unter altem Recht hätten solche Straftäter bereits des Landes verwiesen werden können. Neu sei mit der Initiative nur, dass solche Fälle immer von einem Richter hätten beurteilt werden müssen, früher habe der Strafbefehl einer Staatsanwaltschaft genügt. Die Umfrage zeigt auch, dass es kaum Härtefälle gegeben hat. Die SVP hatte stets befürchtet, mit den Härtefällen würde die Justiz die Umsetzung der Initiative hintertreiben.
Die grossen Städte warnten
Wirkung scheint die Volksinitiative jedoch in einem anderen Bereich zu entfachen: bei der Verhinderung von Sozialhilfebetrug. Denn wer missbräuchlich Sozialhilfe bezieht, muss laut den neuen Bestimmungen ebenfalls mit einer Ausschaffung rechnen. «Das Gesetz zur Ausschaffungsinitiative wird präventiv wirksam sein», sagt Felix Wolffers, Leiter des Sozialamts der Stadt Bern und Co-Geschäftsleiter der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). «Wer mit Schwarzarbeit etwas verdienen könnte, wird sich das angesichts der einschneidenden Konsequenzen gut überlegen.»
Die Konsequenzen sind Sozialhilfebezügern bekannt. Noch bevor das Gesetz in Kraft getreten ist, haben Städte wie Zürich, Basel, Bern, Luzern, Winterthur, St. Gallen oder Biel allen Sozialhilfebezügern mit ausländischem Pass einen Brief geschrieben und sie darüber ins Bild gesetzt. Die Sozialen Dienste der Stadt Zürich haben das entsprechende Merkblatt gar in 13 Sprachen abgefasst. Heute werden in Zürich alle Personen, die Sozialhilfe beantragen, standardmässig über die Folgen informiert. Dass das Gesetz zum Landesverweis ebenso ein präventives Instrument ist, sehen auch Amtskollegen von Wolffers so. Sie teilten die Einschätzung, dass schon der Hinweis auf die Konsequenzen eines Missbrauchs präventive Wirkung entfalte, sagen Heinz Indermaur, Leiter Soziale Dienste der Stadt St. Gallen, und Beat Feurer, Direktion Soziales und Sicherheit der Stadt Biel.
«Das Gesetz zur Ausschaffungsinitiative wird präventiv wirksam sein.»
«Dem Strafrecht wird ganz grundsätzlich eine präventive Wirkung zugesprochen», sagt Ruedi Illes, Amtsleiter der Sozialhilfe des Kantons Basel-Stadt. Und so könne sie auch dem Gesetz zum Landesverweis zukommen. In Basel ist seit dem Oktober 2016 nur eine verschwindend kleine Zahl von Ausländerinnen und Ausländern wegen Sozialhilfemissbrauchs angezeigt worden. Seine Mitarbeiter haben auf Anfrage der «Nordwestschweiz» alle Anzeigen von Hand gezählt und ausgewertet. Das Resultat: 148 Strafanzeigen wurden bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, nur drei davon betrafen Ausländer. Da Vergleichszahlen fehlen, kann Illes nicht sagen, ob das neue Gesetz damit bereits seine präventive Wirkung tut.
Freiwilliger Verzicht aus Angst
Auch in Bern lässt sich dies an den vorliegenden Zahlen nicht ablesen; die Anzeigen aus dem Jahr 2017 gehen auf Missbräuche aus früheren Jahren zurück. Anders sieht dies Stefan Liembd von der Stadt Luzern: Seiner Meinung nach brauche es für einen Missbrauch eine gewisse kriminelle Energie. Wer darüber verfüge, lasse sich auch nicht vom neuen Gesetz abschrecken.
Personen, die eigentlich Anrecht auf Sozialhilfe haben, machen sich durchaus über die Risiken Gedanken, die ein Bezug mit sich bringen kann. Das zeigen die Erfahrungen in Basel. «Wir wissen von einzelnen Ausländern, die keine Sozialhilfe beziehen, unter anderem aus Angst, dass sie ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren könnten.» Gemäss Gesetz kann einer Person mit ausländischem Pass diese Bewilligung entzogen werden, wenn sie oder ihre Familie auf Sozialhilfe angewiesen sind.
So erwartet Felix Wolffers nicht, dass wegen des neuen Gesetzes künftig viele Sozialhilfebetrüger ausgeschafft werden. Mittelfristig jedoch würde die Zahl der Missbräuche wohl sinken – zumindest jene, die von Ausländerinnen und Ausländern begangen werden.
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