Die deutsche Angst vor den kreativen Schweizern
Die Mantel-Versicherungen der Credit Suisse werfen ein schlechtes Licht auf den Erfindergeist der Schweizer Banken. Deutsche Steuerpolitiker fürchten neue Finanzkonstrukte zur Umgehung der geplanten Abgeltungssteuer.

«Absolut legal.» Mit diesen Worten konnten Kundenberater der Credit Suisse noch vor wenigen Jahren die Mantel-Versicherungen verkaufen, hinter denen jetzt die deutschen Steuerfahnder her sind. Eigentlich ist die Konstruktion einfach: Man packt riesige Vermögen in eine sogenannte Lebensversicherung. Und zwar deshalb, weil eine Lebensversicherung normalerweise der Vorsorge für die Lieben oder der Altersvorsorge dient und deswegen nicht besteuert wird. Im Gegensatz zu einer gängigen Lebensversicherung wird das Vermögen – und das können mehrere Millionen sein – auf einen Schlag einbezahlt und der Kunde entscheidet selbst, wie sein Geld angelegt wird.
Der Vertrieb läuft über die Banken, also diejenigen, die für die Verwaltung des Vermögens und weniger für die Absicherung von Risiken zuständig sind. Konstruiert werden die Versicherungen von denen, die eigentlich für dieses Feld zuständig sind, sprich von Swiss Life, Vaudoise, Baloise Life oder anderen grossen Versicherungsgesellschaften. Im Angebot waren oder sind die Steuersparvehikel bei allen grossen Banken und Vermögensverwaltern, UBS, Credit Suisse, Julius Bär.
Steuersparkonstrukte bei allen grossen Banken
Vertrieben wurden und werden sie ganz offensiv als Steuerspar- bzw. Steuervermeidungsvehikel. Im vornehmen Jargon der Banken auch zur «Steueroptimierung», im Verständnis ausländischer Steuerfahnder zur Steuerhinterziehung. Für letztere Sichtweise spricht, dass die Lebensversicherung nicht mehr auf den Namen des Kunden im Bankdepot liegt, sondern auf den Namen der Versicherung. Selbstverständlich alles «absolut gesetzes- und steuerkonform».
Im Klartext heisst das jedoch lediglich, dass das Vehikel so konstruiert sein muss, dass es gemäss dem Gesetz am Kundenwohnsitz steuerfrei bleibt. In den Jahren 2005 und 2006 boomte in der Schweiz der Verkauf von Mantelversicherungen, weil damit die EU-Zinsrichtlinien umgangen werden konnten.
Den Kunden lässt man zudem unterschreiben, dass er das eingebrachte Geld vorschriftsgemäss versteuert hat. Was vor allem der Absicherung der Bank dient und nicht überprüft wird. Wenn ein Land wie Deutschland schliesslich Verdacht schöpft und die Steuerfreiheit der Scheinvehikel nicht mehr anerkennt, müssen sie entsprechend angepasst werden.
Flexible Anpassung der Vehikel
«Wir beobachten Gesetzesänderungen in den Vertriebsländern immer sehr genau und passen die Lebensversicherungen so an, dass sie den gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben entsprechen», erklärt Swiss-Life-Sprecherin Irene Fischbach. So gewährt Deutschland seit 2009 keine Steuerbegünstigung mehr, wenn in der Versicherung kein Mindesttodesfallschutz vorgesehen ist. Eine entsprechende Klausel einzufügen, war für die Versicherer kein Problem.
Nach Angaben des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen sieht das neue Steuerabkommen mit Deutschland zwar die Besteuerung der Mantelversicherungen vor. Die Bundesländer, die sich dem Steuerabkommen mit der Schweiz entgegenstellen, sind jedoch skeptisch. Im Gespräch mit Politikern in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist eine Art respektvolle Angst vor der Kreativität des Schweizer Bankenplatzes spürbar. Man traut den Finanzingenieuren rund um die Bahnhofstrasse durchaus zu, neue Vehikel zu schaffen, mit denen auch die im Abkommen vorgesehene Besteuerung wieder umgangen werden kann.
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