«Die Frau ist keine Petrischale»
Die Theologin und Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle sagt, die Gesetzesvorlage zur Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaube die Selektion menschlichen Lebens. Die Frage sei zudem, was überhaupt als Krankheit oder als Behinderung qualifiziert werde.

Während der Schwangerschaft sind genetische Tests am Embryo heute erlaubt. Warum finden Sie es ethisch bedenklicher, aufgrund eines Gendefektes fünf Tage alte Embryonen zu verwerfen als einen elfwöchigen Embryo im Mutterleib?
Es handelt sich um zwei unterschiedliche Situationen. Während der Schwangerschaft steht der Frau ein Abwehrrecht zu: Sie kann entscheiden, ob sie das Kind austragen will. Der Schwangerschaftsabbruch wird rechtlich mit der Notlage der Frau begründet, auch bei der Pränataldiagnostik, und nicht mit der Lebensqualität des Kindes. Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) steht hingegen eine Palette von Embryonen ausserhalb des Körpers zur Auswahl. Es ist deshalb etwas anderes, ob sich eine Frau einer Schwangerschaft verweigert oder ob sie eine bestimmte Qualität des Nachwuchses einfordert. Die PID begründet ein Anspruchsrecht auf ein gesundes Kind, und es fehlt die leibliche Bezogenheit, wie es sie bei der Schwangerschaft gibt. Die Frau ist eben keine Petrischale, in der befruchtete Eizellen zu Embryonen heranwachsen.