Dana Matanovic, was ist Ihr erster Eindruck des neusten Scheidungsurteils?
Das Urteil reiht sich in eine ganze Serie neuer Urteile im Familienrecht ein. Die Zielrichtung ist dabei immer die Gleiche: Die Ehe dient nicht mehr als Versorgergemeinschaft und erst recht nicht als Garantie. Nach einer Scheidung sollen beide rasch ihren eigenen Bedarf selbst decken, unabhängig davon, welches Rollenmodell in der Ehe gelebt wurde. Noch vor kurzem galt eine sogenannte «lebensprägende Ehe» als Sicherheit. War eine Ehe lebensprägend, so durfte sich auch der haushaltsführende Part, im Normalfall die Frau, darauf verlassen, nach einer Scheidung Unterhalt zu erhalten. Dieses Prinzip gilt grundsätzlich auch heute noch, nur wurden die Kriterien zur Bejahung der Lebensprägung massiv erhöht. Bis jetzt galt eine Ehe nach 10 Jahren oder bei gemeinsamen Kindern als lebensprägend. Die 10-Jahres-Frist wurde vom Bundesgericht kürzlich gekippt. Mit diesem neusten Entscheid hält es nun zusätzlich fest, dass auch gemeinsame Kinder keine Lebensprägung darstellen, sondern diese nur noch in wenigen Spezialfällen vorliegt. Sogenannte «Frauenalimente» werden damit zum absoluten Ausnahmefall.