Bundesgericht schützt BaudenkmälerDie Gründersiedlung am Friesenberg bleibt bestehen
Die ältesten Häuser der Zürcher Familienheim-Genossenschaft müssen erhalten werden. Vielleicht, weil sich die Bundesrichter diese selbst ansahen.

Eine nüchterner Satz auf Juristendeutsch beendet einen leidenschaftlich geführten Streit um ein bedrohtes Idyll in der Stadt Zürich: «Insgesamt ergibt sich, dass ein sehr erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt der Gründersiedlung des Friesenbergquartiers besteht.» Dies schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil zur bald 100 Jahre alten Häusergruppe, die am Fuss des Uetlibergs steht. Als Sieger, wenn man so will, geht aus dem Rechtsstreit der Heimatschutz hervor, der für den Erhalt dieser «baulichen Zeugnisse des ursprünglich englischen Gartenstadtmodells» gekämpft hatte.