Die günstigste Krankenkasse muss schliessen
Einem Unikum, der Krankenkasse Turbenthal mit ihren 400 lokalen Versicherten, wird die Bewilligung entzogen. Weil sie mit Zetteln arbeitet.

Weil die Krankenkasse Turbenthal im Zürcher Oberland nicht gemäss den gesetzlichen Vorgaben geführt wird, hat ihr das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Mai 2015 die Bewilligung zu Recht entzogen. Dies hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Gemäss dem heute Donnerstag publizierten Entscheid hat die kleine Krankenkasse, welche die günstigsten Prämien der ganzen Schweiz anbietet, zahlreiche gesetzliche Bestimmungen trotz zahlreicher Mahnungen und grosszügiger Fristen nicht befolgt.
Da es sich um zwingende gesetzliche Regelungen handle, könnten diese nicht durch eine Vereinbarung zwischen den Behörden und der Krankenkasse abgeändert werden, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Der Entzug der Bewilligung und die Aberkennung als Krankenkasse sei somit rechtens.
Nicht digitalisiert
Die Krankenkasse Turbenthal und ihr Chef Daniel Rüegg arbeitet noch heute mit Karteikarten. Die Daten der 400 Versicherten, die gemäss Statuten aus Turbenthal oder Umgebung sein müssen, sind nicht digitalisiert. Die Einführung von EDV-Mitteln bezeichnete die Krankenkasse wiederholt als untragbaren finanziellen Aufwand.
So haben die Versicherten der Krankenkasse bis heute keine elektronische Versicherungskarte erhalten. Auch kann die als Verein organisierte Krankenkasse nicht die Daten liefern, die für die Berechnung der Prämienverbilligung notwendig sind – ebenso wenig jene für die Durchführung des Risikoausgleichs.
Keine Kontrolle
Wie weiter aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, fehlt der Versicherung ein internes Kontrollsystem. Auch wurde die Revisionsstelle trotz wiederholter Mahnung nicht im Handelsregister eingetragen.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Urteil C-4010/2015 vom 24.10.2017
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