Die Kantone sollen das Bankgeheimnis aufheben können
FDP und CVP erklären erstmals, in welchen Fällen das Bankgeheimnis für Steuerhinterzieher fallen soll.

Politiker aus der Mitte und dem linken Spektrum sind überzeugt, dass die Ahndung von Steuerhinterziehung in der Schweiz nicht mehr zeitgemäss ist. Zwar verfügten die Steuerbehörden über Mittel, um mutmasslichen Hinterziehern auf die Schliche zu kommen. Sie können diesen hohe Bussen androhen und sie dazu auffordern, detaillierte Angaben einzureichen. Teilweise bleiben diese Mittel indes ohne Wirkung, da die Kantone das Bankgeheimnis nicht aufheben können. Dazu ist in äusserst seltenen Fällen einzig die Bundesverwaltung berechtigt.