Die Kesb darf Pause machen
Der Regierungsrat lehnt die Forderung nach einem Pikettdienst bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ab. Im Notfall könne die Polizei handeln.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) müsse einen Pikettdienst einführen. Dies forderten SP und Grüne mit einer parlamentarischen Initiative. Der Kantonsrat hat sie mit 64 Stimmen Anfang 2016 an die zuständige Kommission für Staat und Gemeinde überwiesen.
Die Forderung war eine Folge der Tragödie von Flaach. Eine Frau tötete damals am Neujahrstag 2015 ihre beiden Kinder, welche die Festtage bei ihr statt in dem Heim verbrachten, in das die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sie platziert hatte (siehe Box). Dass die Behörde während der Festtage nicht erreichbar war, wurde ihr anschliessend zum Vorwurf gemacht.
Kesb ohne Pikett «ist fahrlässig»
Gerade im Bereich des Kindesschutzes sei ein solcher Notfalldienst der Kesb wichtig, schreiben die Initianten, denn «Gefährdungen des Kindeswohls und Vorfälle von häuslicher Gewalt halten sich nicht an die Bürozeiten». Konfliktsituationen und Auseinandersetzungen in Familien würden sich an Feiertagen und Wochenenden erfahrungsgemäss zuspitzen. Es sei deshalb «fahrlässig», wenn die Kesb ausgerechnet dann nicht erreichbar und nicht handlungsfähig sei.
Nun hat die Kommission ihre Antwort auf die Initiative veröffentlicht: Sie lehnt die Einführung eines Pikettdienstes bei der Kesb mit 13 zu 2 Stimmen klar ab. Die Einrichtung eines solchen Dienstes wäre für die Behörden mit erheblichen Kosten verbunden, lautet eine ihrer Begründungen. Zudem sei es einzelnen Behördenmitgliedern aufgrund der interkommunalen Organisation der Kesb nicht möglich, Einblicke in die Akten anderer Stellen zu nehmen. Dies sei wichtig, um im Einzelfall das passende Vorgehen gewährleisten zu können. Auch macht die Kommission geltend, dass bereits jetzt für Notfallorganisationen wie Polizeidienste, Oberstaatsanwaltschaft, Bezirksräte und Bezirksgerichte über die Festtage eine Mindesterreichbarkeit der Kesb sichergestellt sei.
Gute Kommunikation statt Gesetze
Die Kommission hat für ihren Entscheid verschiedene Beteiligte angehört, hält sie in ihrem Bericht an den Regierungsrat fest. Da sich eine positive Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden abzeichnet, lehnt die Mehrheit der Kommission die gesetzlichen Vorgaben für einen Pikettdienst ab, um «keine neue Unruhe in das sich stabilisierende System der Kesb und ihrer Partnerorganisationen zu bringen». Sie fordert die Kesb jedoch dazu auf, die Kommunikation untereinander regelmässig zu pflegen und Schwachstellen «gemeinsam und proaktiv» anzugehen.
Der Regierungsrat unterstützt den Entscheid der Kommission. Sei die Kesb nicht erreichbar, habe die Polizei schon jetzt die Befugnis, Minderjährige, denen erhebliche physische oder psychische Gefahr drohe, als Sofortmassnahme in eine geeignete Einrichtung oder ins Kinderspital zu bringen. In der Praxis seien keine Fälle bekannt, in denen dieses Prozedere zu Problemen geführt habe, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom 15. September.
Fehlende Verbindlichkeit stört Initianten
Die ehemalige SP-Kantonsrätin Renate Büchi, Kommissionsmitglied und Erstunterzeichnende der parlamentarischen Initiative, hat dem Entscheid der Kommission «schweren Herzens» zugestimmt, wie sie gegenüber Redaktion Tamedia sagt. «Wir haben zahlreiche Gespräche geführt und viele Abklärungen getroffen, sodass wir uns einen guten Überblick verschaffen konnten.» Sogar die Vertreter der Kesb hätten keinen Sinn darin gesehen, einen Pikettdienst einzuführen. «Sie sind der Meinung, dass die Zusammenarbeit mit den anderen Behörden inzwischen gut funktioniere und sich die Situation aufgrund der Diskussion über unsere Forderung sogar noch verbessert habe. Unsere Initiative hat also auf jeden Fall etwas bewirkt.»
Mitunterzeichner und SP-Parteikollege Daniel Frei sieht in der nun vorliegenden Lösung vor allem einen Wermutstropfen: die fehlende Verbindlichkeit. «Wichtig ist, dass die Empfehlungen nun kantonsweit umgesetzt werden und nicht jede Kesb nach Gutdünken verfährt», hält er auf Anfrage fest.
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