Die Macht der Gutachter
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden stützen sich oft auf Gutachten ab. Doch wer diese erstellen darf, ist nicht geregelt. Parlamentarier kritisieren das.

Einmal klingelten die Behörden morgens um 7 Uhr bei der Mutter, um das Mädchen abzuholen, das künftig woanders wohnen sollte. In einem anderen Fall kamen sie am Vormittag in die Schule, der Junge musste aus der Turnstunde geholt werden. Später führten ihn drei Polizisten über den Pausenhof ab, vor den Augen seiner verschreckten Mitschüler.
Beide Male stützten sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) auf ein Gutachten des umstrittenen Berner Fachpsychologen und Institutsleiter Daniel Gutschner, der laut Medienberichten bekannt ist für «Hauruck-Empfehlungen in Obhutsstreitigkeiten und einen ruppigen Umgang mit manchen Klienten», wie diese Zeitung berichtete. Mehrere Beschwerden gegen ihn seien deshalb beim Psychologenverband FSP hängig, wegen falscher Rechnungsstellung sei er bereits verurteilt worden.
Behörden folgen häufig dem Gutachter
Der Fall Gutschner erreichte auch die Politik. So reichte der Aargauer GLP-Grossrat Sander Mallien im Mai 2019 eine Interpellation ein, in der er um Auskunft zum Gutachterwesen bat und Gutachter Gutschner kritisierte: Obschon Gutachten formal lediglich den Stellenwert von Empfehlungen hätten und normalerweise Momentaufnahmen darstellten, hätten sie in der Praxis eine hohe Bedeutung, weil Behörden den Empfehlungen der Fachleute häufig folgten, schreibt Mallien. Für die Betroffenen Personen könnten Gutachten gravierende Konsequenzen haben.
Demgegenüber gebe es keine Regelung, wer die formalen und qualitativen Anforderungen an einen Gutachter erfüllt. Wer Gutachten erstellen darf, ist weder national noch kantonal geregelt. Gerade im Kindes- und Erwachsenenschutz wäre es aber je nach Fragestellung wichtig, neben psychiatrisch-psychologischen Aspekten auch eine sozialarbeiterische und pädagogische Komponente zu berücksichtigen, schreibt Sander Mallien. Ebenfalls wäre ein «Vieraugen-Prinzip» beim Aussprechen von solch weitreichenden Empfehlungen wie Fremdplatzierungen prüfenswert.
Gutachter sind Mangelware
Der Regierungsrat will davon nichts wissen, wie seine gestern publizierte Antwort zeigt. Die Kesb sei interdisziplinär zusammengesetzt, weshalb von ihr erwartet werde, dass sie den Sachverhalt aus allen Blickwinkeln beurteilt und eine Entscheidung gestützt auf eine umfassende Analyse trifft. Die Kesb würdige und prüfe entsprechend auch Gutachten, die sie selber einholt. Interpellant Sander Mallien hält das für unmöglich: Die zeitlich stark belastete Kesb habe kaum die Kapazität, um die umfangreichen Gutachten ihrerseits zu begutachten, sagt er.
Zum kritisierten Psychologen Daniel Gutschner, bei dem die Aargauer Bezirksgerichte in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 31 Gutachten bestellt hatten, verweist der Regierungsrat auf die Knappheit der Gutachter im Kanton Aargau im Bereich des Familienrechts. Das gilt allerdings auch für andere Kantone. Aufgrund dieser Knappheit seien die Gerichte gezwungen, auf «ausserkantonale Anbieter» auszuweichen, schreibt der Regierungsrat. Grundsätzlich bestehe kein Anlass, die Qualität der Gutachten von Gutschners Institut generell in Frage zu stellen. Und schliesslich, so der Regierungsrat, sei der rechtliche Spielraum im Familienrecht auf kantonaler Ebene klein.
Bundesrat lehnt auch Motion ab
Der Regierungsrat antwortet grösstenteils nicht selber, sondern übernimmt telquel eine Antwort des Bundesrats auf einen Vorstoss im Nationalrat, der seinerseits denselben Wortlaut hatte wie die Interpellation des Aargauer Grossrats Mallien. SP-Nationalrat Daniel Frei (ZH) hatte dem Bundesrat im Dezember wörtlich in einer Fragestunde fast denselben Text eingereicht und ebenfalls eine abschlägige Antwort erhalten. Daraufhin doppelte Frei mit einer Motion nach, die im Parlament noch beraten wird.
Der Bundesrat lehnt auch die Motion ab. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass die Kesb in der Lage sein müsse, die Qualität der Gutachten einzuschätzen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Er sei davon nicht überzeugt, sagt der Zürcher Sozialdemokrat. Die Kesb habe kaum die Kapazität dazu, und die Gutachten erfüllten methodische Kriterien an eine solche Arbeit nicht durchgehend, wie er selber schon festgestellt habe.
Mallien, der früher selber als Einzelrichter geamtet habe, sagt, er wisse um die Wichtigkeit der Gutachten. Deshalb müssten Kriterien für Gutachter definiert werden. In Bezug auf Gutachter Gutschner sagt er: «Mich irritiert, dass Herr Gutschner unter den Fachtitelträgern der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie nicht aufgeführt ist, obwohl er selber seit Jahren Mitglied der SGRP ist.» Da frage er sich, ob Gutschner sich zu Recht als Fachpsychologe für Rechtspsychologie FSP bezeichne. Er werde an dem Thema weiterhin dranbleiben, sagt Mallien.
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