Die Pannenserie im Fall der ermordeten Lucie reisst nicht ab
Erneut unterlaufen dem Kanton Aargau bei den Ermittlungen gravierende Fehler. Selbst der Chef der kantonalen Justizbehörden kritisiert die Ermittlungen. Lucies Eltern verlieren das Vertrauen in die Behörden.

Der Vater der vor zwei Jahren umgebrachten Lucie gehörte nie zu jenen, die schnell schimpfen, wenn etwas auf einem Amt nicht stimmt. Er vertraute den Behörden. Selbst nach dem Tod seiner Tochter, der vielleicht mit korrektem amtlichem Verhalten hätte verhindert werden können, resignierte er nicht. Vielmehr half er konstruktiv mit, bei Bund und Kantonen die Abläufe bei Entführungen und im Umgang mit rückfallgefährdeten Gewalttätern zu verbessern. Doch Roland Trezzini muss nicht jedem erzählen, dass der neue Entführungsalarm per Massen-SMS und via elektronische Medien auch auf ihn zurückgeht. Er ist ein ruhiger und besonnener Mensch und in seinem Leiden noch ruhiger geworden.
Doch nun scheinen Geduld und Behördenvertrauen des Freiburgers am Ende. «Der Aargau», sagt er, «handelt wie eine Bananenrepublik.» In seiner Stimme schwingt keine Empörung mit, obwohl er allen Grund hat, empört zu sein: Vor mehr als einem Jahr setzte der Aargau einen ausserordentlichen Untersuchungsrichter ein. Der Ermittler sollte klären, ob die Verantwortlichen im Strafvollzug sich strafbar machten, als sie die Gefährlichkeit des Gewalttäters Daniel H. unterschätzten (siehe Box). Eine Administrativuntersuchung hatte bereits ein Systemversagen und Fehler auf verschiedensten Stufen und über Jahre aufgezeigt.
Ein Jahr lang lief nichts
Der ausserordentliche Untersuchungsrichter sollte die individuelle Schuldfrage klären. Das Obergericht setzte nicht etwa einen ausserkantonalen Juristen dafür ein, sondern einen Aargauer Genossen des SP-Justizdirektors Urs Hofmann: Roland Miotti, Rechtsanwalt aus Brugg und nebenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht des Kantons. Doch nach über einem Jahr scheint der Ermittler kaum einen Schritt weitergekommen zu sein. Er bestätigt die TA-Recherche, dass er bislang erst eine einzige Person einvernommen habe. Und diese Einvernahme einer Bewährungshelferin musste wegen eines Formfehlers abgebrochen werden. Denn Miotti zitierte dabei aus Akten, die er zuvor der Familie Trezzini hätte vorlegen müssen. Die Einvernahme wurde deshalb auf April 2011 verlegt.
Dann wird sie aber wohl nicht mehr mit Miotti stattfinden. Inzwischen hat sich sogar gezeigt, dass er gar nicht mehr zur begonnenen Einvernahme berechtigt gewesen wäre. In der neuen Strafprozessordnung, die schweizweit Anfang Januar eingeführt wurde, existiert die Funktion des ausserordentlichen Untersuchungsrichters nicht mehr. Im Kanton Aargau scheint aber niemand rechtzeitig bemerkt zu haben, dass stattdessen ein ausserordentlicher Staatsanwalt hätte eingesetzt werden müssen. Das Versäumte wird nun nachgeholt. Regierungsrat Hofmann nutzt die Gelegenheit, um vom Obergericht die Abberufung Miottis zu verlangen. Aus seinem Schreiben geht hervor, dass er bereits im April 2010 «die schon damals unverständliche Verfahrensverzögerung» gerügt hat. Im Sommer, so führt Hofmann aus, habe Miotti ihm mitgeteilt, er wolle seine Untersuchung bis Oktober abschliessen. Dazu kam es aber nicht. Miotti sieht den Grund für die Verzögerung nicht bei sich. Er rechnet, wie er gestern auf Anfrage sagte, mit einem weiteren halben Jahr Untersuchungsdauer – durch eine andere Person.
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