Prozess am Obergericht Zürich«Nie und nimmer»: Postkarte des Opfers hilft dem Täter nicht
Ein 35-Jähriger entführt und schlägt seine Ex-Freundin. Obwohl diese noch zu dem Mann hält, bleibt ihm eine Gefängnisstrafe nicht erspart.

Er habe seiner Ex-Freundin, gleich nachdem er ins Gefängnis gekommen war, einen Brief geschickt und sie gefragt: «Habe ich dich entführt?» Daraufhin habe sie per Postkarte geantwortet: «Nein, nie und nimmer.» So erzählt es ein 35-Jähriger vor Obergericht. Die Postkarte hätte der Befreiungsschlag werden sollen für den Schweizer, der im vergangenen Mai vom Bezirksgericht Pfäffikon wegen Freiheitsberaubung und Entführung zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt worden war (lesen Sie hier mehr dazu).