«Die Richterauswahl muss entpolitisiert werden»
Eine neu lancierte Initiative verlangt die Wahl der Bundesrichter per Los. Strafrechtsprofessor Marc Forster fordert weitere Massnahmen.

Heute wurde die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» (Justiz-Initiative) lanciert. Die Initianten verlangen, dass die Mitglieder des Bundesgerichts nicht wie heute von den Parteien gemäss ihrer Proporzansprüche vorgeschlagen, sondern künftig durch das Los bestimmt werden. Dadurch soll die Justiz von der Parteipolitik unabhängiger gemacht werden.
Sind die Bundesrichter wirklich zu wenig unabhängig? Würde das Volksbegehren nicht zu einem völlig von der Bevölkerung losgelösten Richterapparat führen? Marc Forster ist Professor für Strafrecht an der Universität St. Gallen und hat selbst als Gerichtsschreiber sowie wissenschaftlicher Berater praktische Berufserfahrung am Bundesgericht sammeln können.
Richter sind unparteiisch, unabhängig und neutral. Stimmt das grundsätzlich?
Alle Personen, die an Gerichten arbeiten, sind Menschen und unterliegen als solche diversen weltanschaulichen und politischen Prägungen und Einflüssen. Diese sind bei vernetzten sozialen Wesen unvermeidlich und bis zu einem gewissen Grad sogar positiv, da Richterinnen und Richter nicht in einem gesellschaftlichen und ideellen Vakuum arbeiten, sondern ihre eigenen Lebenserfahrungen und ihr persönliches «Gewissen» durchaus einbringen sollen. Wichtig ist, dass sie sich selbst dieser Einflüsse bewusst sind und zwischen ihren persönlichen Wertungen und dem Lösen eines Rechtsfalles unterscheiden. Justizpersonen sind dem Recht und dem Gesetz verpflichtet. Unsere Verfassung und das Völkerrecht geben grundrechtliche Normen und Werte vor, die über den persönlichen Wertungen der einzelnen Richterinnen und Richter stehen müssen. Eine Justizperson, die eine persönliche ideologische oder politische «Agenda» durchsetzen will, wäre daher nicht unabhängig und an einem Gericht am falschen Platz.
Zur Unabhängigkeit soll auch ein Mechanismus beitragen, der die Dossiers nach dem Zufallsprinzip an die Bundesrichter verteilt. Ist das ausreichend?
Die Zuteilung von Dossiers nach einem Zufallsmechanismus scheint mir ein begrüssenswertes Instrument, um dem Verdacht von möglichen Einflussnahmen bei der Dossierverteilung zu begegnen. Dieser Mechanismus allein vermag jedoch nicht alle unerwünschten Einflusspotenziale auszuräumen.
Im Jahre 2016 ergab eine TA-Auswertung von 29'263 Beschwerden am Bundesverwaltungsgericht, dass das Parteibuch sehr wohl die Entscheide der Richter beeinflusst: Die härtesten Asylentscheide fällte ein SVP-Richter, das Gegenteil traf auf eine Richterin der Grünen zu.
Da ich diese Studie nicht im Detail kenne, kann ich dazu aus wissenschaftlicher Sicht nicht näher Stellung nehmen. Eines scheint mir aber klar: Aus blossen Fallstatistiken auf eine «harte» oder «milde» Urteilspraxis schliessen zu wollen und sogar einzelne Gerichtspersonen als hart oder milde urteilend einzustufen, erscheint mir nicht seriös. Falls eine Gerichtsleitung aufgrund von objektiven Kriterien zur Ansicht gelangen würde, dass einzelne Gerichtspersonen (zum Beispiel in ihren Urteilsanträgen) sehr auffällig von der Praxis des Gerichtes abweichen, wäre es Sache der verantwortlichen Leitungsorgane, für eine gesetzeskonforme interne Praxis zu sorgen.
Die Bundesrichter werden von den Parteien gemäss ihrer Proporzansprüche vorgeschlagen und von der Bundesversammlung gewählt. Wenn das Parteibuch entscheidend ist, ist damit die fachliche Qualifikation jederzeit gewährleistet?
Schon seit einigen Jahrzehnten (etwa in meiner Dissertation von 1992) wird vorgeschlagen, dass nicht mehr die politischen Parteien die Kandidatinnen und Kandidaten für diese Richterstellen präsentieren, sondern dass die Vorschläge an das Wahlgremium von einer unabhängigen Kommission kommen, der auch Fachpersonen aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung angehören. Dass bei der Wahl von Richterinnen und Richterinnen an Höchstgerichte auch ein gewisser politischer Proporz beachtet wird, hat sich in der Schweiz meines Erachtens bewährt. Allerdings müsste auch ein «entpolitisiertes» Wahlvorschlagsgremium dann (bei Beibehaltung dieses Proporzes) die Kandidatinnen und Kandidaten nach ihrer politischen Ausrichtung fragen.
In anderen Ländern ist es unvorstellbar, dass Richter einer Partei angehören. Ist die richterliche Autonomie dort besser gewährleistet?
Zu denken, in anderen Ländern gebe es bei Wahlen an die Höchstgerichte keine politische Ausmarchung, scheint mir etwas naiv. Denken Sie etwa an den Supreme Court der USA. Dort kommt es zwischen den Republikanern und den Demokraten immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen bei der Nomination von als konservativ oder liberal geltenden Kandidaten, auch wenn diese nicht Parteimitglieder sind.
Zudem müssen die Richter alle sechs Jahre durch die Bundesversammlung wiedergewählt werden. Wie gross ist der Druck auf die Richter, nach den Vorstellungen ihrer Partei zu urteilen?
Die relativ kurze Wahlperiode für Bundesrichterinnen und -richter bzw. das Wiederwahlerfordernis habe ich schon in meiner wissenschaftlichen Untersuchung von 1992 kritisiert. Eine Ernennung auf längere Zeit würde die Unabhängigkeit meines Erachtens stärken, zumal es vor einigen Jahren schon zu höchst bedenklichen öffentlichen Einflussnahmeversuchen von bekannten Politikern gegenüber Richtern kam. Von solchen früheren Einzelfällen abgesehen, wird derzeit kaum ein grosser politischer Druck auf Gerichte oder Gerichtspersonen öffentlich ausgeübt. Allgemein hatte ich auch nicht den Eindruck, dass sich Bundesrichterinnen und -richter in den letzten 25 Jahren von ihren Parteien gross hätten beeinflussen lassen.
Letzten Oktober wurde aber ein SVP-Bundesrichter in der «Weltwoche» an den Pranger gestellt und vom Parteichef kritisiert, weil er mehrere Urteile im Ausländerrecht mitverantwortet hatte, die der Haltung seiner Partei diametral zuwiderliefen. Ist das ein Problem für Unabhängigkeit der Justiz?
Ich finde: ja.
Auf der anderen Seite gibt es die sogenannte Mandatssteuer, wo Richter einen Teil ihres Lohnes ihren Parteien abgeben müssen. Am höchsten ist sie bei der GLP, den Grünen und der SP. Der Europarat sieht darin ein Korruptionspotenzial und fordert deshalb die Abschaffung der Mandatssteuer. Zu Recht?
Dieser alte Zopf sollte abgeschafft werden. Er wirft aus der Sicht der Justizunabhängigkeit unnötigerweise ein ungünstiges Licht auf alle Betroffenen.
Die heute lancierte Justiz-Initiative verlangt, dass die Mitglieder des Bundesgerichts durch das Los bestimmt werden. Ist das also für Sie die richtige Lösung?
«Durch das Los bestimmt» tönt zunächst nach Beliebigkeit und Willkür. Was die Initiative offenbar positiv aufnimmt: Es braucht eine Richterauswahl nach rein sachlichen Kriterien. Diese Auswahl sollte zudem entpolitisiert werden. Dass eine im Gesetz geregelte Fachkommission von geeigneten Experten (anstatt ausschliesslich von Parlamentariern) die Auswahl trifft oder zumindest Vorschläge an das Wahlgremium macht, ist zu begrüssen. Die befürchtete fehlende Volksnähe könnte beispielsweise dadurch ausreichend entschärft werden, dass das Parlament Wahlgremium bleibt oder dass auch Parlamentarier der Fachkommission angehören. Insofern geht die Initiative vielleicht etwas weit.
Ausserdem sollen der Druck der Wiederwahl wegfallen und die Amtsdauer erst fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters enden. Verkommt damit das Bundgericht zu einem Gremium von Sesselklebern?
Nein. Schon die bisherige Regelung mit dem Wiederwahlerfordernis alle sechs Jahre hat ja nicht für Mobilität gesorgt. Auch das Rücktrittsalter sollte gesetzlich (und nicht durch interne Gepflogenheiten) geregelt werden.
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