Die Richterin lässt Milde walten
Oscar Pistorius dürfte wegen guter Führung nach drei Jahren wieder draussen sein. Die Verteidigung akzeptiert das Urteil.

Der südafrikanische Ausnahmesportler Oscar Pistorius ist am Mittwoch zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe wegen Mordes zweiten Grades («dolus eventualis») verurteilt worden. Vor dem Landgericht in Pretoria begründete Richterin Thokozile Masipa die überraschend milde Strafe mit den besonderen Umständen, die am frühen Morgen des 14. Februar 2013 zum gewaltsamen Tod der Freundin des Olympioniken, Reeva Steenkamp, geführt hätten. Pistorius sei zweifellos der Auffassung gewesen, dass es sich bei der Person in der Toilette seiner Wohnung um einen Einbrecher handele, er habe seine Prothesen nicht angehabt und müsse sich deshalb besonders verwundbar gefühlt haben. Masipa widersprach ausserdem der Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte während des mehr als zweijährigen Verfahrens keinerlei Reue gezeigt habe.