Die Schweiz bestraft Insider im Vergleich milder
Der Bundesrat will das Gesetz gegen Insiderhandel drastisch verschärfen. Wer aber nicht mehr als eine Million Franken mit Insiderwissen verdient hat, erhält eine kürzere Freiheitsstrafe als in Nachbarländern.

Im neuen Gesetzesentwurf gegen Insiderbestimmungen des Bundesrates wird folgende Unterscheidung gemacht: Wer durch Insidergeschäfte weniger als eine Million Franken einnimmt, muss mit einer Freihheitsstrafe von drei Jahren rechnen. In den umliegenden Ländern sind es fünf Jahre.