«Die Schweiz geht nicht unter, wenn der Rosenverkäufer bleibt»
Juristisch sieht es für den Kurden Kubeysi Genoglu zappenduster aus. Doch die ehemalige SP-Gemeinderätin Rose Zschokke kämpft weiter für dessen Verbleib in Zürich. Es sei eine «Bauchgeschichte».
Rechtlich gesehen ist der Fall klar: Rosenverkäufer Kubeysi Genoglu muss gehen. Wörtlich heisst es im Urteil des Bundesgerichts: «Die vorstehenden Erwägungen führen zum Schluss, dass der Beschwerdeführer und Y. die Ehe rechtsmissbräuchlich eingegangen sind mit dem Ziel, dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen.» Genoglu reiste 2004 illegal in die Schweiz ein und heiratete kurz darauf eine zwanzig Jahre jüngere, drogenabhängige Frau. Ganz ausserordentliche Umstände, um ein überwiegendes privates Interesse am Verbleib in der Schweiz zu bejahen, würden nicht vorliegen, die Rückkehr in die Türkei sei ohne weiteres zumutbar, schreiben die Lausanner Richter. Bis zum 24. Februar muss der Kurde das Land verlassen.