Die Schweiz sichert ihre Bürger gegen das Brexit-Chaos ab
Bei einem «No Deal»-Austritt Grossbritanniens aus der EU wären Schweizer besser geschützt als andere.

Es war die grosse offene Frage für die über 34'000 Schweizerinnen und Schweizer, die auf der Britischen Insel leben: Was geschieht mit ihnen nach dem 29. März des kommenden Jahres? Dann nämlich tritt das Vereinigte Königreich aus der EU aus. Und noch immer ist unklar, wie es mit den Ausländern verfahren wird, die einst unter dem Signum der Personenfreizügigkeit ins Land einwanderten – dieselbe Personenfreizügigkeit, der auch die Schweiz, wiewohl Nichtmitglied der EU, seit vielen Jahren angeschlossen ist.
In dieser Hinsicht brachte der gestrige Tag für die Schweizer Diaspora in Grossbritannien gute Nachrichten: Sie sind momentan gegen die drohenden Brexit-Wirren besser abgesichert als Migranten aus Deutschland, Frankreich oder Polen. Grund dafür ist das neue Abkommen, auf das sich die Regierungen in Bern und London verständigen konnten. Der vom Bundesrat am Mittwoch genehmigte und gestern veröffentlichte Text gewährleistet den Britannien-Schweizern sämtliche Rechte, die sie einst durch die Personenfreizügigkeit erworben haben – und zwar auf Lebenszeit. Das bedeutet insbesondere, dass sie im Land bleiben und weiterhin ihre Familien nachziehen dürfen. Dasselbe gilt umgekehrt aber auch für die 43'000 britischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz leben.
Das Abkommen mit der Schweiz hingegen gilt auch dann, wenn die Briten vertragslos von Europa scheiden.
Inhaltlich lehnt sich der neue Vertrag eng an das Austrittsabkommen an, auf das sich die britische Premierministerin Theresa May mit der EU geeinigt hat. Auch hier ist vorgesehen, dass die Rechte der bereits Emigrierten gewährleistet bleiben. In einem entscheidenden Punkt steht die Schweiz allerdings besser da. Ob Mays «Deal» in Kraft treten kann, scheint fraglich, da er im britischen Parlament vehement bekämpft wird. Welche Konsequenzen ein «No Deal»-Szenario für die in Grossbritannien lebenden EU-Bürger sowie die Briten auf dem Kontinent hätte, ist noch immer unklar.
Das Abkommen mit der Schweiz hingegen gilt auch dann, wenn die Briten vertragslos von Europa scheiden. Darauf haben sich Bern und London ausdrücklich geeinigt: Falls es zu «No Deal» kommt, tritt das schweizerisch-britische Abkommen am 30. März direkt in Kraft – getreu der «Mind the Gap»-Strategie («Beachten Sie die Lücke»), mit welcher der Bundesrat die Beziehungen zu den Briten möglichst bruchlos ins Post-Brexit-Zeitalter überführen möchte. Schon letzte Woche hat die Regierung zu diesem Zweck ein Handelsabkommen mit Grossbritannien verabschiedet.
Eine Pionierleistung
Die Schweizer auf der Insel können dem 29. März damit vorerst entspannter entgegenblicken als ihre Miteinwohner aus Resteuropa. In der Tat scheint der Schweizer Diplomatie mit dem Vertrag über die Aufenthaltsrechte eine Pionierleistung geglückt. Die Staaten des EWR-Efta-Verbunds, die ebenfalls der Personenfreizügigkeit unterstehen, sind weniger weit. Wie die Regierung in London gestern mitteilte, liegt mit Norwegen, Island und Liechtenstein noch kein «No Deal»-Arrangement vor. Hierzu befinde man sich erst im Gespräch.
Sollte das britische Parlament das Austrittsabkommen mit der EU im Übrigen doch genehmigen, wird für die Schweiz vorerst alles beim Alten bleiben. Sie profitiert dann ebenfalls von der Übergangsfrist, die Brüssel mit May ausgehandelt hat. Das bedeutet, die Personenfreizügigkeit mit Grossbritannien bliebe bis Ende 2020 in Kraft; die schweizerisch-britische Übereinkunft käme erst in der Zeit danach zum Zug. Bei «No Deal» wird sie Ende März gewissermassen «vorzeitig» aktiviert, also noch bevor sich das Parlament dazu äussern konnte. Ernsthafte politische Widerstände sind aber auf beiden Seiten nicht zu erwarten.
Die Brexiteers stören sich vor allem an Migranten aus Osteuropa, weniger aus der Schweiz.
Kniffliger wird die Frage, wie die Schweiz und Grossbritannien künftig die Einwanderung regeln. Hierzu enthält der neue Vertrag nichts. Laut dem Staatssekretariat für Migration laufen derzeit «Gespräche über ein zukünftiges Zuwanderungsregime». Theoretisch ist denkbar, dass die Briten den Schweizern privilegierte Zugänge einräumen: Die Brexiteers stören sich vor allem an Migranten aus Osteuropa, weniger aus der Schweiz. Eine Neuauflage der Personenfreizügigkeit wäre hierzulande freilich schon wegen der Zuwanderungsinitiative verboten.
Gibt es keine speziellen Regeln, hat das Königreich künftig den gleichen Status wie die Länder Afrikas oder Asiens. Britische Arbeitskräfte könnten dann nur noch über Drittstaatenkontingente angestellt werden – um die schon heute oft heftig gerangelt wird.
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