
Anpassung an die neuen Regeln: Restaurant Brasserie Louis in Zürich.
Foto: Ennio Leanza (Keystone)
Am Montag dürfen Restaurants wieder öffnen. Das Schutzkonzept des Gastro-Verbands sieht unter anderem vor, dass pro Tisch eine Person den Namen und die Telefonnummer angeben muss. Dadurch lassen sich Gäste nachträglich kontaktieren – sollte sich herausstellen, dass zum Beispiel der Kellner mit dem Coronavirus infiziert war.
Kommentar zum Tracking – Die Sorge um den Datenschutz ist oft reine Wichtigtuerei
Plötzlich soll es ein Verstoss gegen die Grundrechte sein, bei der Restaurant-Reservation die Telefonnummer angeben zu müssen oder dass das Handy den Standort registriert.