«Die Strafnorm muss nicht geändert werden»
Mit dem Urteil gegen den türkischen Politiker Dogu Perinçek hat die Schweiz gemäss EGMR die freie Meinungsäusserung verletzt. Staatsrechtler Daniel Moeckli ordnet den Entscheid ein.
Das Bundesgericht hatte den türkischen Politiker Dogu Perinçek verurteilt, weil er den Völkermord an den Armeniern bestreitet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wiederum beschuldigt die Schweiz, das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt zu haben. Überrascht Sie das Urteil?
Überrascht hat es mich nicht, nein. Aber es war in diesem Fall schwierig, vorherzusehen, wie der EGMR urteilen würde. Es gab zwar bereits vereinzelte Urteile aus Strassburg zur Leugnung des Holocausts; aber nicht zur Leugnung anderer Völkermorde.