Die Suva bittet Uber zur Kasse
Sind Fahrer von Uber Angestellte? Diese Gretchenfrage wird die Zukunft des Taxi-Dienstes in der Schweiz entscheiden. Für die Suva ist die Antwort klar.

«Ein harter Schlag für das Geschäftsmodell von Uber.» So kommentiert der Professor für Arbeitsrecht Thomas Geiser in der «Rundschau» den Entscheid der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva), einen Fahrer des Taxi-Diensts Uber als Angestellten einzustufen.
«Das heisst, dass jeder andere Fall eines Uber-Fahrers genau gleich behandelt würde», so Geiser weiter. «Das bedeutet, dass [das Geschäftsmodell von Uber] so nicht funktioniert. Uber muss – wie jeder andere Arbeitgeber auch – seinen Verpflichtungen nachkommen und Sozialversicherungen zahlen.» Die «Rundschau» wisse bereits von 30 ähnlichen Fällen.
Ein richtungsweisender Entscheid?
In dem Entscheid argumentiert die Suva, dass Taxifahrer, die an einer Zentrale angeschlossen sind, «grundsätzlich als unselbstständig Erwerbende» gelten – also Angestellte sind. Der Fahrer trage «kein Unternehmerrisiko» und sei «arbeitsorganisatorisch von der Zentrale abhängig.»
Damit widerspricht die Suva dem zentralen Argument von Uber, es sei ein Technologie-Unternehmen und biete bloss eine elektronische Plattform für selbstständige Taxi-Fahrer und ihre Kunden an. Unklar ist, ob sich auch die AHV der Einschätzung der Suva anschliesst. Gemäss einem Sprecher des Bundesamts für Sozialversicherungen sei das «meistens» der Fall.
Uber widerspricht
Der Suva-Entscheid scheint Uber nicht zu imponieren. Auf die Mitteilung des Fahrers, dass er gemäss der Suva für die Sozialversicherungen nicht als selbstständig gelte, antwortete Uber: «Wir haben mit dir eine Partnerschaft abgeschlossen, aber du bist nicht bei Uber angestellt, deswegen können wir keine Sozialversicherungsbeiträge oder ähnliches entrichten. Die Verantwortung dafür, sowie sämtliche Steuern, ist dir überlassen.»
Auch im Interview mit der «Rundschau» stellt sich der General Manager von Uber Schweiz Rasoul Jalali weiterhin auf den Standpunkt, dass Uber ein Technologie-Unternehmen sei und kein Taxi-Unternehmen. Uber verfüge über keine Weisungsbefugnis über die Fahrer und könne somit nicht als Arbeitgeber eingestuft werden.
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