Strafe für bizarre Tötung stark reduziert
Der 34-Jährige, der in Küsnacht seinen Kumpel im Drogenrausch tötete, wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Für die Suchttherapie wird die Zeit knapp.

Eine laut Obergericht «ungeheuerliche Tat», die bei näherem Hinsehen «grotesk und bizarr» wirkt, hat eine auf den ersten Blick überraschende Wende genommen. Der heute 34-jährige Kunsthändler, der im Dezember 2014 in der elterlichen Villa in Küsnacht seinen langjährigen Kumpel, den damals 23-jährigen Alex, brutal tötete, muss nicht zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis, wie das noch das Bezirksgericht Meilen Ende Juni 2017 entschieden hat.
Im Interview äussern sich einer der Verteidiger, der Staatsanwalt sowie die Opferpartei zum Urteil. (Video: Keystone-SDA)
Das Obergericht sprach ihn im Gegensatz zu Meilen vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der schweren sexuellen Nötigung zum Nachteil seiner damaligen Freundin frei. Es verurteilte den Deutschen wegen vorsätzlicher Tötung, wie es auch das Gericht in Meilen getan hatte. Anders als Meilen hielt es dem Verurteilten zugute, dass er die Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit begangen hat. Dafür sieht das Gesetz eine Höchststrafe von drei Jahren vor. Und diese drei Jahre sprach das Gericht auch aus.
In einen Alien verwandelt
Das Urteil ist erklärungsbedürftig und kann nur in der Gegenüberstellung des erst- und zweitinstanzlichen Urteils nachvollzogen werden. Es war unbestritten, dass der Kunsthändler damals unter dem massiven Einfluss von Kokain und dem als Partydroge missbrauchten Narkose- und Schmerzmittel Ketamin stand – einem Mittel, das zu Wahrnehmungsverzerrungen führen kann.
Umstritten war, welchen Einfluss genau der Drogencocktail auf die Tötung hatte. Der 34-Jährige hatte zunächst behauptet, er sei von seinem Kumpel angegriffen worden und habe sich in Notwehr verteidigt. Später konnte oder wollte er sich an die Tatnacht nicht mehr erinnern.
Noch bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kam, brachte er eine dritte Version auf den Tisch. Sein Kumpel habe sich vor seinen Augen in einen teuflischen Ausserirdischen verwandelt, der ihn töten wollte. Dem «Alien» mit den grünen langen Ohren und den roten Augen sei er einfach zuvorgekommen.
Meilemer Gericht glaubte dem Psychiater nicht
Von dieser Version ausgehend, diganostizierte der Gutachter einen «psychotischen Rauschverlauf». Dem Täter sei es unter der «tatzeitaktuellen Psychose» nicht möglich gewesen, Einsicht in das Unrecht seiner Tat zu haben. Deshalb sei er schuldunfähig.
Das glaubte das Meilemer Gericht nicht, denn es glaubte dem Beschuldigten nicht. Dieser habe zum Tatablauf in der Untersuchung mehrere Versionen zum Besten gegeben, und sei erst am Schluss dann mit der erfundenen «Alien»-Geschichte gekommen.
Wie es denn um die Schuldfähigkeit bestellt sei, wenn die «Alien»-Geschichte wegfällt, wollte das erstinstanzliche Gericht vom Psychiater wissen. Und der gab die wenig überraschende Antwort: In dem Fall sei der Mann bloss vermindert schuldfähig.
Das Obergericht hingegen glaubte dem Psychiater und den Schilderungen des Beschuldigten. Dafür gebe es eine ganze Reihe von Indizien – so unter anderem die Derealisationen während der Fahrt nach Küsnacht, die massive Gewalt und Verwüstung des Tatorts, dass in der Wasseraufbereitungsanlage ein Fluggerät gesehen wurde, aber auch der Umstand, dass es zwischen den seit langem befreundeten Männern keine konflikthafte Vorgeschichte gab. Da hat «jemand gewütet, der einen kompletten Kontrollverlust erlitten haben muss», sagte der vorsitzende Richter, der zusammen mit zwei Richterinnen das Urteil gefällt hat.
Die Glaubwürdigkeit gab für einmal den Ausschlag
Im Zusammenhang mit der ihm vorgeworfenen schweren Vergewaltigung und schweren sexuellen Nötigung zum Nachteil seiner damaligen Freundin in London kam das Obergericht zu einem Freispruch nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Beschuldigten». Die Frau habe die Taten «in allen Details und seltener Ausführlichkeit geschildert». Und dem sei das Meilemer Gericht gefolgt.
Für einmal gehe es aber nicht nur um die Glaubhaftigkeit einer Aussage, sondern auch um die Glaubwürdigkeit der Person. Dass die Frau eine Vergewaltigung durch einen anderen Mann erfunden hatte, warf ein schlechtes Licht auf sie. Aber das von ihr geschilderte Martyrium passte in keiner Weise zu ihrem Verhalten nach der angeblichen Tat. Und die Strafanzeige sei «getimt und konzertiert», nach ausführlicher Besprechung mit Freundinnen, erfolgt.
Welche Folgen hat das Urteil des Obergerichts? Die dreijährige Freiheitsstrafe (1095 Tage) hat der Mann bereits abgesessen (1794). An die stationäre Suchttherapie, die das Gericht anordnete, werden die restlichen 699 Tage angerechnet.
Weil eine stationäre Suchttherapie laut Gesetz nur drei Jahre dauern darf, bleiben für die Behandlung genau genommen nur noch 396 Tage. Das Gesetz erlaubt immerhin eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr.
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