«Die totale Herrschaft des Volkes darf es nicht geben»
Mit dem SVP-Gegenvorschlag zum Bürgerrechtsgesetz kommt erneut eine Vorlage vors Volk, die möglicherweise gegen Bundesrecht verstösst. Alain Griffel erklärt, weshalb das gefährlich ist.

Der Zürcher Kantonsrat hat den SVP-Gegenvorschlag zum Bürgerrechtsgesetz für gültig erklärt, obwohl er laut der Kantonsregierung gegen Bundesrecht verstösst. Wogegen verstösst das Referendum der SVP konkret? Der SVP-Gegenvorschlag ist aus zwei Gründen kritisch: Erstens lehnt er einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ab. Das heisst, selbst wenn alle Einbürgerungskriterien wie Wohnsitzdauer oder Integration erfüllt sind, könnte eine Gemeinde eine Einbürgerung unbegründet ablehnen. Das Bundesgericht hat aber 2003 richtigerweise entschieden, dass Einbürgerungen kein politischer Akt, sondern an das Recht gebunden sind. Eine Ablehnung darf nicht gegen das Diskriminierungsverbot oder das Willkürverbot der Bundesverfassung verstossen und muss in jedem Fall begründet werden. Eine Einbürgerung darf deshalb lediglich bei Nichterfüllung der Einbürgerungskriterien verweigert werden. Wenn aber kein Rechtsanspruch besteht, kann eine Gemeinde ein Einbürgerungsgesuch ablehnen, selbst wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Das wäre dann willkürlich und somit ein Verstoss gegen die Bundesverfassung. Der zweite Punkt, die Verweigerung der Einbürgerung wegen Verbrechen oder Vergehen, ist heikel, weil wir Verjährungsregeln kennen. Diese sollen einer verurteilten Person die Chance zu einem Neuanfang ermöglichen. Nun ist es bereits heute so, dass schwere Vergehen zu einem negativen Einbürgerungsentscheid führen. Und ich möchte auch minder schwere Delikte nicht bagatellisieren. Aber wenn sie selbst nach der Verjährung eine absolute Schranke darstellen, dann besteht auch hier die Gefahr der Willkür.