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Die Ventilklausel bremst die Zuwanderung kaum

Arbeitsbewilligungen an Erwerbstätige aus Osteuropa.
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Eigentlich hätte der Bundesrat die jährliche Zuwanderung aus den acht EU-Oststaaten auf gut 2000 Personen beschränken wollen. Deshalb rief er im April die sogenannte Ventilklausel an, ein Instrument im Rahmen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit der EU, welches die Zuwanderung bis maximal 2014 deckelt. Damit reagierte die Regierung auf die Ängste in der Schweizer Bevölkerung vor den Folgen des freien Personenverkehrs.

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