Die Verträge mit gefährdeter Zukunft
Die Selbstbestimmungsinitiative räumt der Verfassung Vorrang vor dem Völkerrecht ein. Konflikte sind bei Menschenrechtskonvention und Personenfreizügigkeit, aber auch im Handelsrecht denkbar.

Der «Vorrang des internationalen Rechts» ist für Hans-Ueli Vogt eine «fundamental verfehlte Ordnung», eine «Waffe» für Beamte und Politiker, um das «störende Volk in die Schranken zu weisen», ein «Haupttreiber für Regulierung». Diesem multiplen Übel möchte Vogt, Zürcher Rechtsprofessor und SVP-Nationalrat, mit der von ihm erdachten Selbstbestimmungsinitiative beikommen. Die Bundesverfassung soll künftig dem internationalen Recht vorgehen. Und wo ein «Widerspruch» zwischen Verfassung und Staatsvertrag bestehe, soll Letzterer «neu verhandelt» oder «nötigenfalls gekündigt» werden.
Falls das Stimmvolk am 25. November Vogts Argumenten folgt und zu seinem Begehren Ja sagt, würde es «600 Abkommen riskieren». So warnt der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse derzeit auf Plakatwänden. Die Gegner des Anliegens verweisen auf eine Rückwirkungsklausel im Initiativtext: Auch bestehende Verträge müssten bei einem Konflikt mit der Verfassung angepasst oder gekündigt werden.
Geheimnisse der Initiative
Bloss: Welche Verträge sind es konkret, die bei einem Ja zur Initiative gefährdet wären? Hierzu halten sich beide Seiten in ihren Argumentarien mit Angaben zurück. Die Initiative sei in entscheidenden Punkten unklar formuliert, heisst es beim Bund. So fehlten etwa Angaben darüber, wann von einem «Widerspruch» zwischen Verfassung und Völkerrecht auszugehen sei – und welche Instanz diesen Widerspruch festzustellen hätte. Unter Juristen herrscht über die Wackelkandidaten, die es bei einem Ja zur Initiative treffen könnte, dennoch ein gewisser Konsens.
- Menschenrechtskonvention: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vor allem ist es, die Vogt und seine Getreuen auf den Plan rief: Ein Urteil des Bundesgerichts von 2012, das einen Ausländer mit Verweis auf die EMRK vor der Ausschaffung schützte, veranlasste den SVP-Politiker letztlich zu seiner Initiative. In der Tat ist die EMRK der «einzige Menschenrechtsvertrag, den ein internationales Gericht mit verbindlichen Urteilen durchsetzen kann», wie der Basler Staatsrechtler Markus Schefer festhält. Das Justizdepartement nennt auf Anfrage drei beim Stimmvolk erfolgreiche Volksinitiativen, die aus EMRK-Blickwinkel «problematisch» seien: jene für die lebenslängliche Verwahrung bestimmter Straftäter (2004), die Initiative gegen den Bau von Minaretten (2009) und die gegen «kriminelle Ausländer» gerichtete Ausschaffungsinitiative (2010). Alle drei Anliegen wurden von der SVP zumindest mitgetragen oder lanciert.
- Personenfreizügigkeit: Die Schweiz steuert ihre Zuwanderung mittels Höchstzahlen und Kontingenten: So steht es in der Verfassung seit 2014, als das Stimmvolk die Masseneinwanderungsinitiative guthiess. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist mit der Initiative inkompatibel, postuliert es doch den freien Personenverkehr. Das Parlament entschärfte das Problem 2016, indem es die Initiative im Ausführungsgesetz faktisch annullierte. Bei einem Ja zur Selbstbestimmungsinitiative könnte der Konflikt neu aufflammen. Auch die Ausschaffungsinitiative enthält Aspekte, die aus Sicht des Bundes mit dem Freizügigkeitsabkommen kollidieren dürften.
- WTO-Recht: «Bei Anliegen, die sich um den Handel mit Gütern drehen, kann relativ rasch ein Konflikt mit dem WTO-Recht entstehen», sagt Markus Schefer. Das umfangreiche Regulativ der Welthandelsorganisation (WTO) ist vor allem bei Volksinitiativen aus dem linken Lager immer wieder mal tangiert. Der Bund sieht etwa Konflikte beim 2005 gutgeheissenen Gentechmoratorium. Schwerlich WTO-konform wären auch die grüne Anti-Offroader-Initiative oder die jüngst abgelehnten Agraranliegen (Fair Food und Ernährungssouveränität) gewesen.
- Investitionsschutz: Die Schweiz unterhält zum Schutz privater Anleger über 130 Investitionsschutzabkommen. Ein Ja zur Selbstbestimmungsinitiative würde ihnen zwar nicht unmittelbar den Garaus bereiten. Sie könnten gemäss der Zürcher Rechtsprofessorin Christine Kaufmann aber gefährdet sein, falls die Schweiz etwa ihre Bestimmungen zum Umweltschutz verschärfte.
- Freihandelsabkommen: Kontingente und Inländervorrang, wie sie der Zuwanderungsartikel verlangt, stehen nicht nur mit der Personenfreizügigkeit in Konflikt. Sie könnten auch bilaterale Handelsverträge gefährden, etwa das neue Freihandelsabkommen mit China, wie Christine Kaufmann in einem Gutachten für Economiesuisse feststellt.
- Zollsystem: Das wenig bekannte «Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren» der Weltzollorganisation ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft von grosser Bedeutung. Es wird immer wieder aktualisiert – je nach Inhalt und Charakter einer solchen Änderung müsste es bei einem Ja zu Vogts Initiative gemäss Kaufmann neu verhandelt oder gekündigt werden.
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