Diese Anwältin verteidigt den Rupperswiler Täter
Der mutmassliche Vierfachmörder Thomas N. erhielt eine Pflichtverteidigerin zugeteilt. Wer sie ist und was sie zum Fall sagt.
Die Rechtsanwältin Renate Senn aus Baden schreibt, ihr sei eine «schwierige Aufgabe übertragen» worden. Der am Donnerstag Verhaftete ist in Untersuchungshaft versetzt worden. Laut den Ermittlern hat er die Tat von Rupperswil vom 21. Dezember 2015 gestanden, was seine Anwältin bestätigt.
«Der Beschuldigte hat keine Verteidigung genannt, von dem oder der er vertreten werden möchte», sagt Fiona Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, zur «Aargauer Zeitung». Senn sei eine der wenigen Anwältinnen im Kanton Aargau, die auch Fachanwältin Strafrecht ist, «was durch die Zusatzausbildung zur Fachanwalt Strafrecht zum Ausdruck kommt», so Strebel weiter. Senn machte ihren Abschluss 1995 an der Universität Zürich und ist seit 1999 Inhaberin des Aargauischen Anwaltspatents.
«Im Glauben an diesen Rechtsstaat»
«Die Tat erschüttert und macht auch mich zutiefst betroffen», schreibt die Anwältin in der Medienmitteilung. Der Mann habe in einem Rechtsstaat das Anrecht auf einen korrekt durchgeführten Strafprozess. «Im Glauben an diesen Rechtsstaat, habe ich diesen Grundsatz als Pflichtanwältin für den geständigen Tatverdächtigen zu wahren.»
Senn erklärt weiter, ihre Arbeit werde sie «mit allem Respekt und mit Würde gegenüber den Opfern und den Hinterbliebenen wahrnehmen, denen unfassbares Leid angetan wurde. Aus diesem Grund kann und werde ich den Tatverdächtigen mit dessen Einverständnis im Moment weder in der Öffentlichkeit verteidigen noch als dessen Sprachrohr dienen.»
Das Strafverfahren und der Prozess werde allen Betroffenen ausreichend Aufschluss über die Hintergründe der Geschehnisse geben.
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