Diese Länder haben bereits ein Burkaverbot
In der Schweiz verbieten nur zwei Kantone eine Vollverschleierung. Andere Staaten haben weitreichendere Gesetze. Die Übersicht.

Sollen Burkas und Nikabs verboten werden? Nein, entschied heute der Ständerat. Er stellte sich damit gegen die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», die fordert, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum oder an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht verhüllen darf.
Auch dem Bundesrat geht das zu weit. Er will lediglich festschreiben, dass alle verpflichtet sind, beim Kontakt mit Behörden ihr Gesicht zu zeigen, wenn sie identifiziert werden müssen. Sonst droht eine Busse. Grundsätzlich soll es weiterhin den Kantonen überlassen sein, in dieser Sache zu entscheiden. Bislang kennen nur St. Gallen und das Tessin ein Verhüllungsverbot auf kantonaler Ebene.
Regionale Einschränkungen gibt es auch in anderen Ländern, beispielsweise in Italien und Deutschland. Fast ein Drittel der EU-Staaten hat in irgendeiner Form Gesetze gegen Vollverschleierung oder religiöse Kleidung muslimischer Frauen.
In sechs Ländern gilt ein nationales Burkaverbot: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Lettland und Österreich. Am strengsten umgesetzt und sanktioniert wird es in Belgien und Frankreich, wo bereits seit 2011 entsprechende Regeln existieren. Wer sich in Belgien wiederholt nicht an die Regeln hält, kann mit mehreren Tagen Haft bestraft werden. In Frankreich werden Verstösse gegen das Verbot mit 150 Euro Busse bestraft. Wer eine Frau dazu zwingt, ihr Gesicht zu verschleiern, zahlt sogar bis zu 30'000 Euro.
Fünf Länder kennen kein nationales Gesetz, aber ein teilweises Burkaverbot, das an gewissen öffentlichen Orten gilt: Albanien, Bosnien, Kosovo, die Niederlande und die Türkei. In Albanien haben viele Schulen und die meisten staatlichen und öffentlichen Einrichtungen das Tragen religiöser Symbole verboten, worunter auch das Kopftuch (Hijab) fallen kann. Wer in den Niederlanden in Ämtern, Krankenhäusern und im Nahverkehr «gesichtsbedeckende Kleidung» trägt, muss mit einer Busse von mindestens 150 Euro rechnen.

Ein Spezialfall ist Deutschland, wo es gleichzeitig regionale Verbote gibt und solche, die allgemein gelten, aber nur in gewissen Bereichen. Die Hälfte der 16 Bundesländer hat das Tragen des Hijab durch Lehrerinnen eingeschränkt. Seit 2017 ist es zudem landesweit verboten, sich im deutschen Strassenverkehr zu verhüllen. Auch Soldatinnen und Richterinnen dürfen im Dienst nicht ihr Gesicht verdecken.
In Italien und Spanien sind Verbote auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt worden. Mehrere italienische Gemeinden haben Verbote erlassen, die teilweise wieder aufgehoben wurden. In der Lombardei ist es untersagt, Gesichtsschleier in Regierungsgebäuden und Krankenhäusern zu tragen. Einige spanische Städte kennen ebenfalls ein Verbot für Burkas oder Nikabs.
Aber was ist genau der Unterschied? Die Burka ist ein Ganzkörper-Schleier, bei dem sogar die Augen verborgen sind, meist hinter einer Art Gitter. Der Nikab ist ein Gesichtsschleier, bei dem die Augen nicht bedeckt sind. Trägt eine muslimische Frau einen Tschador, ist ihr Gesicht ganz zu sehen und auch ihre Hände. Beim Hijab handelt es sich um das klassische Kopftuch, das Haare und Hals bedeckt, nicht aber das Gesicht.
In der Schweiz bleiben die Kantone St. Gallen und Tessin vorerst die einzigen mit einem Verhüllungsverbot. In St. Gallen trat das Verbot Anfang dieses Jahres in Kraft. Bestraft wird dort, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt und dies «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliegt, ist in jedem einzelnen Fall zu beurteilen.
Im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016. Dort traf es bisher vor allem vermummte Fussballfans. Frauen mit Burka oder Nikab wurden dagegen kaum je gebüsst.
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