Anspruch auf EntschädigungDiese Rechte haben die Arbeitnehmer, wenn die Homeoffice-Pflicht kommt
Heute berät der Bundesrat den Vorschlag, dass Angestellte zu Hause arbeiten müssen. Die Arbeitgeber sind dann verpflichtet, die vollen Kosten zu tragen – von der Tintenpatrone bis zu einem Teil der Miete.

Um die Pandemie in den Griff zu kriegen, hat Gesundheitsminister Alain Berset den anderen Bundesräten eine nächste Runde scharfer Massnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört, dass die seit Oktober geltende Homeoffice-Empfehlung durch eine Homeoffice-Pflicht abgelöst werden soll. Denn viele Firmen haben die Empfehlung nie umgesetzt. Unter anderem deshalb sind Züge und Trams immer noch voll – zu voll für die Bekämpfung einer Pandemie.
Die Homeoffice-Pflicht würde selbstredend nur dort gelten, wo es betrieblich möglich ist – also im Wesentlichen in den Büroberufen. Der Kanton Thurgau kennt eine solche Lösung bereits seit Mitte Dezember.