
Sie klingt wie eine Wunderwaffe moderner Technik: die elektronische Fussfessel. Ab dem neuen Jahr kommt sie als Strafvollzugsform in der ganzen Schweiz zum Einsatz – bei kurzen Strafen von 20 Tagen bis zu einem Jahr sowie am Ende langer Haftstrafen. Die Pläne sind aber umfassender: Künftig sollen nach dem Willen des Bundesrats auch Gefährder, Hooligans oder Stalker mit Fussfesseln kontrolliert werden.
Alle möglichen Arten von Täter elektronisch überwachen: Dagegen begehren die Kantone jetzt auf. Sie hätten zu wenige Ressourcen, um den Anwendungsbereich der Fussfessel laufend zu erweitern und potenziell gefährliche Täter ausreichend zu kontrollieren. Die elektronische Überwachung sei – entgegen der Meinung vieler Politiker – keine Wunderwaffe, sondern nur zu Bürozeiten, nicht in Echtzeit und meist nicht per GPS möglich, heisst es in den Strafvollzugsämtern.
Die Warnung der Experten an der Front muss ernst genommen werden. Fussfesseln können ein sinnvolles Instrument sein, um bei leichten Vergehen die Gefängnisse zu entlasten. Und sie ermöglichen am Ende langer Haftstrafen einen kontrollierteren Übergang in die Freiheit. Auch das ergibt Sinn in einem Strafvollzugssystem, das auf die Resozialisierung ausgerichtet ist. Aber bei gefährlichen Tätern gaukeln die Fussfesseln eine falsche Sicherheit vor. Das haben die Fälle Dubois und Wenger in den Versuchskantonen Waadt und Basel-Stadt gezeigt. Die beiden Männer haben trotz elektronisch überwachtem Hausarrest schwere Straftaten begangen. Diese als Einzelfälle abzutun, wäre fahrlässig. Denn sie haben die vielen Lücken des Systems offenbart – gerade bei auch weiterhin nicht auszuschliessenden psychiatrischen Fehlbeurteilungen. Es ist daher nichts weniger als ein akutes Sicherheitsrisiko, wenn die Vollzugsbehörden zu knappe Ressourcen haben, um die Fussfesselträger eng zu begleiten.
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Diese Warnung ernst nehmen
Fussfesseln: Den Kantonen fehlen schlicht die Mittel zur Kontrolle.