
Ein AHV-Zuschlag von 70 Franken brachte vor zwei Jahren die grosse Rentenreform zu Fall. Nun steht in der zweiten Säule ein Zuschlag von maximal 200 Franken zur Diskussion, und wieder droht daran die Reform zu scheitern. Der Vorwurf ist der gleiche wie 2017: Es handle sich um eine unnötige Umverteilung mit der Giesskanne. Und noch schlimmer: Das Prinzip des persönlichen Alterssparens werde unterlaufen, weil der Zuschlag über einen allgemeinen Lohnabzug finanziert werde.
Tatsache ist, dass mit dem Zuschlag die Rentenkürzungen ausgeglichen werden, die durch die Sanierung der zweiten Säule entstehen. Die Finanzierung über Lohnprozente hat eine sozialpolitische Komponente: Gutverdiener zahlen wesentlich mehr an den Rentenausgleich als jene, die am meisten vom Ausgleich profitieren. Diese Umverteilung ist ein Zugeständnis der Arbeitgeber an die Gewerkschaften, ohne deren Unterstützung die Reform erneut zum Scheitern verurteilt ist. Wenn selbst der Arbeitgeberverband hinter dem ordnungspolitischen Sündenfall steht, kann man ihn getrost hinnehmen.
Die Polemik der Pensionskassen
Die Reform dient vor allem Pensionskassen, die nicht viel mehr als das gesetzliche Minimum abdecken. Sie versichern vor allem Arbeitnehmer aus dem Tieflohnbereich und geraten wegen der gestiegenen Lebenserwartung und der tiefen Renditen zunehmend in Schwierigkeiten. Von der Reform der Sozialpartner werden aber auch viele Frauen profitieren, die wegen ihrer Teilzeitpensen bisher nur sehr kleine Renten aus der zweiten Säule bekamen. Sie profitieren davon, dass nun ein grösserer Anteil ihres Lohnes versichert wird. Diese Vorteile sollten jene bedenken, die nun auch diese Reform wieder zu Fall bringen wollen.
Das Schwierige an der ganzen Übung ist, dass viele Pensionskassen auf eine Reform nicht zwingend angewiesen sind. Denn die meisten decken überobligatorische Leistungen ab und lösen das Problem über Rentensenkungen. Solche sind zulässig, solange die Pensionskassen die gesetzlich garantierten Leistungen gewähren.
Die Polemik der Pensionskassen gegen den Vorschlag der Sozialpartner ist jedoch verfehlt. Denn nicht sie zahlen die Kosten der Reform, sondern Arbeitgeber und Arbeitnehmer über zusätzliche Lohnabzüge. Zudem stimmt die Behauptung des Pensionskassenverbandes nicht, die meisten Kassen hätten die Hausaufgaben gemacht. Bei einigen Kassen sind künftige Rentner mit massiven Renteneinbussen konfrontiert, weil die Pensionskassen die Kürzungen nur ungenügend ausgeglichen haben.
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Einige Pensionskassen haben die Hausaufgaben nicht gemacht
Die Reform der zweiten Säule sollte man hinnehmen, denn einige künftige Rentner sind mit massiven Renteneinbussen konfrontiert.