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Dieses widersprüchliche Urteil ist ein Fall fürs Bundesgericht

Das Schweizer Strafrecht taugt nicht zum Stammtischthema

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Thomas N. wurde fünf Monate nach der Tat gefasst: Barbara Loppacher, Leitende Staatsanwältin, informiert in Schafisheim über die Festnahme. (13. Mai 2016).
Die Richter gaben am Freitag ihr Urteil bekannt. Thomas N. erhält eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Zudem wird er ordentlich verwahrt und erhält aufgrund seiner Pädophilie eine ambulante Therapie.
Das Bezirksgericht Lenzburg tagt seit Dienstag in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei in Schafisheim – unweit des Tatorts in Rupperswil.

Verwahrung und Therapie – geht das?

Das Bundesgericht ist sich gewohnt, den Schwarzen Peter zu übernehmen.