Wenn die Google-Suche die Persönlichkeitsrechte verletzt
Hinter einem gegoogelten Namen können durch Suchvervollständigung kompromitierende Begriffe auftauchen. Ein deutsches Gericht macht nun Schluss damit. Der Fall Bettina Wulff lässt grüssen.

Internetsuchmaschinen müssen in Deutschland Wortkombinationen bei der automatischen Suchvervollständigung streichen. Allerdings nur wenn sie erfahren, dass die Suchkombinationen Persönlichkeitsrechte verletzen.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) gab in einem am Dienstag verkündeten Urteil einem Unternehmer Recht. Dieser hatte gegen den Internetkonzern Google geklagt, nachdem die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe «Scientology» und «Betrug» ergänzt hatte.
Seit 2009 implementiert
Auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden, entschied das Gericht. Die BGH-Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf. Dort muss der Fall nun zum Teil neu verhandelt werden.
Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt.
«Rotlichtvergangenheit» oder «Escort» bei Bettina Wulff
Das Urteil hat Auswirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff, der Frau des früheren deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff. Sie klagt ebenfalls gegen Google, weil beim Suchen ihres Namens automatisch Begriffe wie «Rotlichtvergangenheit» oder «Escort» vorgeschlagen wurden. Ihr Prozess war wegen des erwarteten BGH-Urteils verschoben worden. (sda)
Erstellt: 14.05.2013, 16:12 Uhr
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