Dorfcharakter bewahren - aber ohne unnötige Vorschriften
Die Gemeindeversammlung von Maur wehrte sich erfolgreich gegen dreigeschossige Bauten auf der «Hundewiese».
Maur - «Ich freue mich auf eine spannende Diskussion» - Gemeindepräsident Bruno Sauter (FDP) wusste, was ihn und die über 200 Teilnehmer am Montagabend im vollbesetzten Loorensaal erwartete. Und er wurde nicht enttäuscht: Die Teilrevision der Bauordnung gab zu reden. Nach über eineinhalb Stunden engagierter Diskussion wurde sie schliesslich deutlich angenommen. Allerdings infolge zahlreicher angenommener Anträge mit einigen Änderungen versehen.
Wie so oft galt es den richtigen Mittelweg zu finden zwischen einer angestrebten Lockerung der Bauvorschriften einerseits und raumplanerischen Zielen anderseits - im konkreten Fall die Verhinderung von negativen Auswirkungen verdichteten Bauens. Unter diesem Motto sei laut Hochbauvorsteherin Elisabeth Brüngger (SP) auch die Ausarbeitung der revidierten Bauordnung seitens der Gemeinde gestanden.
Hohe Bauten wecken Ängste
Ein Votant beantragte, dass das Recht auf ein zusätzliches Geschoss und eine um 10 Prozent erhöhte Ausnützung weiterhin an eine minimale Bauarealfläche von 6000 Quadratmetern gebunden sein soll. Diese wollte die Behörde auf das kantonale Minimum von 4000 Quadratmeter reduzieren. Der Votant und die vielen, die ihm zustimmten, hatten dabei vor allem eine bisher als Hundewiese genutzte Fläche in Ebmatingen vor Augen. Diese 4500 Quadratmeter grosse Wiese gehört der Gemeinde und soll im nächsten Jahr umgezont werden. Die Anwohner der umliegenden Wohnzonen mit kleinen Einfamilienhäusern fürchten hochgeschossige Bauten mit entsprechendem Schattenwurf. Brüngger betonte zwar, dass die Wiese tiefer gelegen sei als die umliegenden Wohnzonen und deshalb auch dreigeschossige Bauten die angrenzenden Häuser nicht überragen würden. Dennoch wollte die grosse Mehrheit der Stimmberechtigten die minimale Bauarealfläche bei 6000 Quadratmetern belassen - womit auf der Hundewiese nur zweigeschossige Gebäude möglich sind.
Bauabstand reduziert
Ansonsten zielten die beantragten Änderungen eher auf weniger statt auf zusätzliche Regelungen. So wurde die Pflicht, pro 200 Quadratmeter Baufläche einen Hochstammbaum zu pflanzen ebenso verworfen wie die Vorschrift, an den Rändern zur Landwirtschaftszone nur einheimische Pflanzen zu ziehen. Auch der vorgeschriebene Abstand von Bauten zur Baulandgrenze stufte die Gemeindeversammlung von sechs auf dreieinhalb Meter herunter. Und die SVP machte sich erfolgreich dafür stark, auf Flachdächern statt nur extensiver Begrünung auch Solaranlagen zuzulassen. Mit diesen Änderungen schien der Gemeinderat gut leben zu können. Sein Widerstand gegen die Anträge hielt sich jedenfalls in Grenzen.
Die restlichen Traktanden winkte die Gemeindeversammlung ohne grosse Diskussionen durch. Das Budget wurde angenommen, ein Antrag um eine Erhöhung des Steuerfusses deutlich verworfen. Dieser bleibt trotz eines Aufwandüberschusses von 3,9 Millionen Franken im Voranschlag bei 82 Prozent. Auch der Anpassung des Baurechtsvertrags für ein Grundstück im Gütsch sowie einer Bauabrechnung stimmte die Gemeindeversammlung deutlich zu. Raphael Brunner
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