Drei Zürcher Stadtpolizisten vor Gericht
Drei Stadtpolizisten wird Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Wollten sie dem Mann, den sie kontrollierten, einfach eine Lehre erteilen?

«Die Polizei darf eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn sie sich selber, andere Personen, Tiere oder Gegenstände ernsthaft und unmittelbar gefährdet». So steht es im kantonalen Polizeigesetz. Ob eine solche Gefährdungssituation damals, am 1. August 2010, um zwei Uhr nachts, in der Langstrasse vorlag - darüber gehen seit dreieinhalb Jahren die Meinungen auseinander. Allein die Anwaltskosten für die betroffene Person und die drei Polizeibeamten belaufen sich bisher auf über 80'000 Franken.