Strafen für Corona-Sünder Drohen Maskenverweigerern Bussen im vierstelligen Bereich?
Wer gegen Covid-Verordnungen verstösst, kann bestraft werden – mit bis zu 10’000 Franken Busse. Verantwortlich sind die Kantone. Dort heisst es: Auch eine Busse müsse «verhältnismässig sein».

Was war das einfach – unter der «Herrschaft» der seit dem 23. Juni nicht mehr gültigen «Covid-19-Verordnung 2» des Bundes. Wer beispielsweise gegen das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum verstiess, kassierte eine Busse von 100 Franken. Damit war der Fall erledigt, denn sogenannte Ordnungsbussen haben fixe «Tarife». 100 Franken? Das kostet auch das Nichtbeachten des Vorschriftssignals «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen».
«Bussenrahmen ist ziemlich weit gesteckt»
Klar festgelegte Bussen gibt es nicht mehr. Sowohl in der aktuell geltenden «Covid-19-Verordnung besondere Lage» wie auch bei den Übertretungen gemäss dem Epidemiengesetz ist nur noch allgemein von Busse die Rede. Das bedeutet: Wer sich «vorsätzlich Massnahmen gegenüber der Bevölkerung widersetzt», indem er oder sie sich beispielsweise weigert, eine Maske zu tragen, kann mit einer Busse bis zu 10’000 Franken bestraft werden. Geschieht die Übertretung fahrlässig, darf die Busse 5000 Franken nicht übersteigen.