Dürfen Arbeitslose ihre Ferien selber bestimmen?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Arbeitsrecht.

Ich bin arbeitslos und beziehe Arbeitslosentaggelder. Nach meiner Rechnung werde ich am 25. Januar die Kontrollvorschriften so weit erfüllt haben, dass ich Anspruch habe auf insgesamt 15 Tage Ferien. Ist es zulässig, dass ich diese Ende Januar einziehe und es meinem RAV-Berater zwei Wochen vorher melde?
Das kommt drauf an, ob Ihre Rechnung mit den Ferientagen stimmt. Massgebend für den Ferienanspruch ist die monatliche Abrechnung der Arbeitslosenkasse. Prüfen Sie also, ob sich diese mit Ihren Berechnungen deckt, denn ein zu früher Ferienbezug würde zu Taggeldausfällen führen.
Grundsätzlich dürfen arbeitslose Personen selber bestimmen, wann sie ihre Ferien, die sogenannten kontrollfreien Tage, einziehen. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben müssen sie dies spätestens 14 Tage im Voraus dem zuständigen RAV zu melden. Lassen Sie sich den Ferienbezug auf jeden Fall von Ihrem RAV-Berater bestätigen, um sich abzusichern.
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Andrea Fischer beantwortet Ihre Fragen zum Arbeitsrecht, Konsumrecht, Sozialversicherungsrecht und Familienrecht. Senden Sie sie an rechtundkonsum@tages-anzeiger.ch
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