Dutzende Asbestopfer gehen vor Gericht
Das Asbesturteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird nächsten Mittwoch rechtskräftig. Es droht eine Klagewelle.

Ein Anspruch auf Entschädigung kann nicht verjähren, bevor der Schaden eintritt und bevor die betroffene Person Kenntnis vom Schaden hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im März dieses Jahres sinngemäss entschieden, als er den Fall einer Aargauerin und ihrer Töchter beurteilt hat, deren Mann beziehungsweise Vater 2005 an asbestverursachtem Krebs gestorben war. Er hatte über 40 Jahre lang bei der früheren Maschinenfabrik Oerlikon Turbinen montiert und dabei regelmässig schädlichen Asbeststaub eingeatmet.