E-Voting: Stimmen lassen sich im grossen Stil kaufen
Computer-Experten der ETH Zürich zeigen, wie elektronische Stimmen manipuliert werden können.

Elektronische Abstimmungen können gekauft werden, ohne dass die Behörden in der Lage sind, den Tätern auf die Schliche zu kommen. Das zeigt eine unveröffentlichte Studie zum Thema «Identitäts-Leasing», die am Institut für Informationssicherheit der ETH entstanden ist.
Das E-Voting-Schreckensszenario sieht folgendermassen aus: Im Internet taucht kurz vor einem Abstimmungssonntag eine Website auf, deren Urheber nicht zu eruieren sind. Die Interessengruppe – ein fremder Staat vielleicht – bietet Schweizer Bürgerinnen und Bürgern 50 Franken für ihre Stimme an. Diese müssen ihren Stimmrechtscode hinterlegen und dem Abstimmungsmanipulator für kurze Zeit die Kontrolle über den Heimcomputer überlassen. Das alles geht komplett anonym. Es wäre nachträglich unmöglich festzustellen, welche Stimmen gekauft worden wären.
Im Falle von besonders knappen Vorlagen wie etwa der Masseneinwanderungsinitiative hätte es gereicht, auf diesem Weg 20000 elektronisch abgegebene Stimmen zu kaufen – bei einem Betrag von 50 Franken pro Stimme für eine Million Franken – und die Vorlage wäre abgelehnt worden.
Volksinitiative für E-Voting-Moratorium
Ist so etwas möglich? Gunnar Porada, Inhaber der Luzerner Sicherheitsfirma Innosec, hat die ETH-Studie beurteilt. Er sagt: «Ja, was die Forscher hier beschreiben, ist für E-Voting eine reelle Gefahr.» Der Kauf von Stimmen sei vor allem etwas, woran noch niemand gedacht habe. Der Clou sei, dass ein solches Geschäft automatisiert werden könne und dennoch anonym bleibe.
Der Zeitpunkt dieser neuerlichen Kritik am E-Voting ist für den Bund ungünstig. Die Bundeskanzlei arbeitet seit bald 20 Jahren an der Einführung von elektronischen Abstimmungen. Dieses Jahr will sie Nägel mit Köpfen machen. Bis zum 30. April läuft die Vernehmlassung zur E-Voting-Vorlage. Sie sieht vor, dass E-Voting neben dem normalen Urnengang und der brieflichen Abstimmung als dritter Stimmkanal gesetzlich verankert wird. Heute benötigen die Kantone Spezialbewilligungen, wenn sie Onlineabstimmungen durchführen wollen.
Gerade IT-Sicherheitsexperten sind gegenüber E-Voting skeptisch. Zudem hat sich eine Gruppe Politiker mit Vertretern von links bis rechts formiert, die in einer Volksinitiative ein E-Voting-Moratorium fordern. Der Startschuss zur Unterschriftensammlung erfolgt gemäss dem Luzerner Nationalrat Franz Grüter (SVP) am 16. März. Grüter sagt: «Das Problem des Stimmenkaufs beim E-Voting wurde bisher beinahe komplett ignoriert.»
Um den Sicherheitsbedenken zu begegnen, hat der Bund einen internationalen Hacking-Wettbewerb lanciert. Bis Ende März bietet die Schweizer Post, Lieferantin des E-Voting-Systems, jedem Hacker, der in der Lage ist, dieses zu manipulieren, eine Belohnung von 50 000 Franken.
Auf die Frage, wie man mit dem Risiko des Stimmenkaufs umgehe, antwortet die Bundeskanzlei, der Massenstimmenkauf sei sehr komplex. Unabhängig vom Stimmkanal gelte ausserdem: Wer sich als Stimmberechtigter einen Vorteil versprechen oder geben lässt, indem er sein Stimmrecht jemand anderem überlässt, macht sich strafbar.
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