Ein Flug, der den Piloten seinen Job kostete
Er gab vor, krank zu sein, reiste aber nach Südamerika an eine Familienfeier. Deshalb sei er zu Recht entlassen worden, urteilt das Zürcher Obergericht.

Der Linienpilot und seine Frau waren von deren Bruder zu einer Taufe nach Südamerika eingeladen worden. Doch der Pilot konnte keine Freitage mehr eingeben - er war dafür einerseits zu spät dran, andererseits hatte er sein Ferienguthaben aufgebraucht, wie dem Urteil des Obergerichts zu entnehmen ist. Vier Tage vor der Taufe meldete sich der Pilot wegen einer Magen-Darm-Grippe krank. Zwei Tage darauf machte dessen Frau, die bei derselben Fluglinie arbeitete, dasselbe. In der Folge reisten beide für vier Tage nach Südamerika.
Pilot sieht keine Pflichtverletzung
Die Fluggesellschaft, welche den beiden die zeitlich passende Erkrankung nicht abnahm, sprach in der Folge zwei Kündigungen aus. Dagegen wehrte sich der Pilot zunächst vor dem Arbeitsgericht und nun auch vor dem Obergericht. Gemäss Urteil behauptete der Mann anfänglich zwar noch, sich in jenen Tagen Zuhause auskuriert zu haben. Später räumte er dann aber gegenüber seinem Vorgesetzten ein, die Reise unternommen zu haben - dies aber krank und sich auf dem Flug erholend. Etwas anderes könne die Fluggesellschaft nicht beweisen. Und weil er damals wirklich arbeitsunfähig gewesen sei, liege keine schwerwiegende Pflichtverletzung vor, machte der Pilot zusammengefasst geltend. Sein Verhalten sei nicht derart schlimm gewesen, dass es eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Zweifel an «behaupteter Krankheit»
Das Obergericht kam nun aber wie bereits zuvor das Arbeitsgericht zum Schluss, dass «erhebliche, gewichtige und nicht widerlegbare Zweifel an der behaupteten Krankheit» vorlägen. So sei es nur mit Mühe vorstellbar, mit einer schweren Magen-Darm-Grippe freiwillig eine 24-stündige Reise nach Südamerika mit Bahn, Flug und Transfers zu unternehmen, heisst es im Urteil.
Zudem wurden dem Piloten eine Stellungnahme und eine E-Mail an seinen ehemaligen Arbeitgeber zum Verhängnis. Darin schrieb er unter anderem von «der Geschichte mit der Krankheit». Zudem hielt er gemäss Urteil fest, dass er vor der Entscheidung gestanden sei, die kranke Mutter und ihre Familie zum wiederholten Mal bitter zu enttäuschen oder die Reise unentschuldigt anzutreten. Dazu hält das Obergericht fest: «Deutlicher kann das Eingeständnis, er sei nicht krank gewesen, kaum formuliert werden.»
Ein Pilot muss vertrauenswürdig sein
Das Obergericht spricht von einer insgesamt schwerwiegenden Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung ohne vorgängige Verwarnung zulässt. Denn gerade einem Piloten müsse angesichts seiner äusserst verantwortungsvollen Tätigkeit und des absoluten Bedürfnisses nach Sicherheit im Flugverkehr unbedingtes Vertrauen entgegengebracht werden können.
Entsprechend stark würden Vertrauensbrüche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ins Gewicht fallen. «Das - namentlich mehrfache - Lügen und Festhalten an einer unwahren Sachdarstellung ist nicht nur moralisch störend», schreibt das Gericht. Es verletze «auch die arbeitsvertragliche Treuepflicht in gravierender Weise».
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist vor Bundesgericht gezogen worden.
SDA
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